E-Scooter: Ein rechtlicher Leitfaden

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Einleitung

E-Scooter sind in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil des Stadtbildes geworden. Sie sind praktisch, umweltfreundlich und leicht zu bedienen. Aber sind sie wirklich die Verkehrswende, die wir alle erhofft haben? Die Antwort darauf ist komplex. In einigen Ländern wie Frankreich sind sie sogar gänzlich verboten, während sie in anderen Ländern, darunter auch Deutschland, unter strengen Regulierungen stehen. In diesem Blogbeitrag gehen wir tief in die rechtlichen Aspekte rund um E-Scooter ein, damit Sie genau wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Was ist ein E-Scooter rechtlich gesehen?

Ein E-Scooter ist mehr als nur ein "fortschrittliches Skateboard". Rechtlich gesehen fällt er in Deutschland unter die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge. Das bedeutet, er muss bestimmte Kriterien erfüllen, um überhaupt auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen. Dazu gehören eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h und bestimmte Abmessungen. Die Lenk- oder Haltestange muss zum Beispiel mindestens 500 mm für Fahrzeuge mit Sitz und 700 mm für Fahrzeuge ohne Sitz betragen. Was viele nicht wissen: E-Scooter werden als Kraftfahrzeuge eingestuft. Das hat weitreichende Konsequenzen, denn es bedeutet, dass sie ähnlichen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen wie Autos.

Technische Anforderungen und Regulierungen

Bevor Sie einen E-Scooter in Betrieb nehmen, müssen Sie sicherstellen, dass er den technischen Anforderungen entspricht. Diese sind in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt und umfassen unter anderem Größen- und Gewichtsbeschränkungen. Ihr E-Scooter darf beispielsweise eine maximale Breite von 700 mm und eine maximale Länge von 2000 mm nicht überschreiten. Darüber hinaus muss er über eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt verfügen. Es gibt auch spezielle Verhaltensregeln, die Sie als Fahrer beachten müssen. Dazu gehört, dass Sie nicht auf Gehwegen fahren dürfen und dass der E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden muss, um niemanden zu behindern. Das "wilde" Abstellen von E-Scootern kann sogar mit Bußgeldern geahndet werden.

Alkohol und E-Scooter: Ein heikles Thema

Sie denken vielleicht, dass ein E-Scooter nur ein "kleines" Fahrzeug ist und dass die Alkoholregeln nicht so streng sind wie bei Autos. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! In Deutschland gilt für E-Scooter-Fahrer der gleiche Grenzwert für die sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit" wie für Autofahrer, nämlich 1,1 Promille. Überschreiten Sie diesen Wert, machen Sie sich strafbar. Das kann nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu einem Fahrverbot führen. Und ja, Sie haben richtig gehört: Ein Fahrverbot kann auch für E-Scooter verhängt werden!

Internationale Perspektive: Nicht überall sind E-Scooter erlaubt

Es ist auch interessant zu wissen, dass die E-Scooter-Regulierungen von Land zu Land unterschiedlich sind. In Großbritannien und den Niederlanden sind sie im öffentlichen Raum sogar verboten. In Italien werden die Regeln verschärft, und in Frankreich sind sie in bestimmten Städten gänzlich verboten. Wenn Sie also vorhaben, Ihren E-Scooter im Urlaub zu nutzen, sollten Sie sich unbedingt über die lokalen Gesetze informieren. Ignoranz schützt vor Strafe nicht, und das gilt auch international.

Fazit

E-Scooter sind mehr als nur ein Trend; sie sind ein Verkehrsmittel, das ernst genommen werden muss, sowohl von den Nutzern als auch von den Behörden. Bevor Sie also auf einen E-Scooter steigen, sollten Sie sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Informieren Sie sich, halten Sie sich an die Regeln und genießen Sie die Fahrt.

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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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