E-Scooter und Alkohol: Anwalt klärt auf

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Seit kurzer Zeit sind E-Scooter nun auch in Deutschland zugelassen.

Schon stehen viele Sharing-Anbieter bereit, welche E-Scooter mittels App innerhalb von Sekunden an Nutzer vermieten.

Eine solche Miete per App auf dem Handy ist ja auch sehr praktisch.

Man benötigt weder einen Führerschein noch einen Helm und kann sofort starten.

Doch eines sollte man keinesfalls vergessen:

Anders als bei Fahrrädern oder auch E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge.

Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer gilt die 0,5 Promillegrenze.

Sollten aufgrund von Alkoholkonsum Ausfallerscheinungen beim Fahren von E-Scootern auftreten, so kann sogar schon ab 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr sein und ein Bußgeld drohen.

Doch das ist noch nicht alles!

Wenn Sie alkoholisiert mit einem E-Scooter fahren, können Sie sich sogar strafbar machen.

Einer Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB macht sich beispielsweise derjenige strafbar, der im Verkehr einen E-Scooter führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholische Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, den E-Scooter sicher zu führen.

Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe!

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft unterscheiden diesbezüglich zwischen einer relativen und einer absoluten Fahruntüchtigkeit.

Relative Fahruntüchtigkeit liegt bei einem Führer eines E-Scooters vor, wenn dessen Blutalkoholkonzentration bis zu 1,09 Promille beträgt. 

Beträgt die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder mehr, so liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Führern eines E-Scooters vor.

Ab den jeweiligen Promillegrenzwerten wird unwiderlegbar vermutet, dass der Führer des E-Scooters fahruntüchtig ist. 

Es kann aber durchaus auch schon bei einem geringeren Promillewert von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden.

Noch gravierendere Folgen drohen, wenn Sie außerdem angetrunken eine andere Person mit dem E-Scooter verletzen oder lediglich gefährden, bzw. wenn Sie etwa ein Auto beschädigen oder angetrunken nur beinahe einen Unfall bauen.

In diesen Fällen droht gar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. 

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein rät Ihnen daher: Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit einem E-Scooter.

Die Folgen könnten gravierend sein!

Sollte Sie dennoch alkoholisiert auf einem E-Scooter von der Polizei aufgegriffen worden sein: 

Lassen Sie sich anwaltlich beraten. 

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein entwickelt gerne mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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