EA 189; BGH hebt Termin zu Manipulation beim Software-Update auf

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BGH entscheidet wieder nicht; Update beim EA 189 bleibt unklar


Termin am 22.02.2021 aufgehoben, VI ZR 513/20 und VI ZR 268/10

Wieder einmal wurde dem BGH kurz vor der Verhandlung ein Verfahren im Dieselskandal entzogen. 

Konkret ging es um einen sog. "Kauf nach Kenntnis-Fall", wonach der BGH in Fällen des EA 189 eine Sittenwidrigkeit bei Erwerben ab dem 22.09.2015 ablehnt, da Volkswagen ab diesem Zeitpunkt sein Verhalten in einem Umfang geändert habe, das den Vorwurf der Sittenwidrigkeit entfallen lasse, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 5/20.

Korrekt haben diese Fälle daher mit der Kenntnis des Erwerbers beim Kauf gar nichts zu tun, sondern egal, was der Käufer bei Erwerb wusste, fehlt es nach (durchaus diskutabler) Auffassung des BGH dann bereits an der Sittenwidrigkeit von Volkswagen und somit an den Anspruchsvoraussetzungen nach § 826 BGB.

Im Fall, der nun am 22.02.2021 verhandelt werden sollte, machte der Kläger geltend, dass auch das Software-Update nach seinem Erwerb zur Implementierung eines (neuen und unstreitigen) Thermofensters und damit zu einer (neuen) unzulässigen Abschalteinrichtung geführt habe. Dies begründe erneut die Haftung von Volkswagen.

Nach den Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.01.2021 zum Thermofenster bei Daimler war zu erwarten, dass der BGH auch hier eine sittenwidrige Schädigung nur dann annehmen würde, wenn dieses Thermofenster im Rahmen des Genehmigungsprozesses des Updates dem KBA nicht offen gelegt wurde, sondern bewusst verschwiegen wurde, um eine Genehmigung zu erschleichen.

Verhandlung wegen Rücknahme der Revision abgesagt

Aufgrund der Rücknahme der Revision bleibt nun unklar, ob auch vorliegend der BGH die Sache zur weiteren Verhandlung an das zuständige OLG zurück verwiesen hätte.

Auch kann nur gemutmaßt werden, ob der Revisionsrücknahme ein Vergleich zwischen den Parteien zugrunde liegt. Allerdings stellt sich natürlich die Frage, was den Kläger sonst wenige Tage vor seiner Verhandlung zu einer Rücknahme der Revision veranlasst haben sollte.

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Foto(s): @ SALEO

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