EA288 Dieselskandal: OLG Oldenburg spricht Schadensersatz bei VW Passat (Euro 6) zu

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Mit Urteil vom 13.12.2023 hat das Oberlandesgericht Oldenburg die Volkswagen AG zu Schadensersatz im Dieselskandal verurteilt. Das Gericht folgte dabei der neuen Rechtsprechung des BGH, der im Juni 2023 geurteilt hatte, dass schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schadensersatzanspruch gegeben sein kann. 

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen VW Passat, den der nun erfolgreiche Kläger im Mai 2015 erworben hatte und im Rahmen eines neuen Fahrzeugerwerbs im Oktober 2019 bei der Volkswagen AG in Zahlung gab. Der Passat verfügte über einen EA288 Motor und die Abgasnorm Euro 6. 

Das OLG Oldenburg stufte dabei die unstreitig im Fahrzeug verbaute Fahrkurvenerkennung als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Dabei kommt es nicht darauf an, dass sich der NOx-Ausstoß im Normalbetrieb gegenüber dem Betrieb auf dem Prüfstand nur minimal erhöht und auch nicht darauf, dass das Fahrzeug auch ohne Fahrkurvenerkennung den vorgeschriebenen Grenzwert für Euro 6 Fahrzeuge von 80 mg/km NOx nicht überschreiten würde. Auch wenn die Auswirkungen geringfügig sind, handelt es sich dennoch um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht.

VW habe demnach eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung erteilt. Der Hersteller habe fahrlässig und somit auch schuldhaft gehandelt, so das OLG Oldenburg weiter. 

Dem Kläger ist durch den Kauf des Fahrzeugs ein Differenzschaden entstanden, denn durch das Vorhandensein der unzulässigen Abschalteinrichtung war der Passat zum Zeitpunkt des Kaufs weniger wert, als der tatsächlich gezahlte Kaufpreis. 

3.000,00 Euro Entschädigung für VW Passat mit EA288 Motor

Das Gericht sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 6% des ursprünglichen Kaufpreises, mithin rund 3.000,00 Euro zu. 

Der BGH hatte es den einzelnen Gerichten überlassen, die Höhe des Schadensersatzes festzulegen, dabei aber vorgegeben, dass die Summe zwischen 5% und 15% des ursprünglichen Kaufpreises betragen soll. Im vorliegenden Fall sah das Gericht eine eher geringe Gefahr einer Nutzungsbeschränkung in Folge eines verpflichtenden Rückrufs und berücksichtigte zudem, dass sich in dem Fahrzeug nur eine unzulässige Abschalteinrichtung befand. Tatsächlich liegt für das Modell bisher kein Pflichtrückruf durch das KBA vor. Dutzende andere Modelle von anderen Herstellern sind jedoch bereits verpflichtend zurückgerufen worden und verfügen teilweise auch über mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen, was sich wiederum auf die Höhe der zu erwartenden Entschädigungszahlung auswirken dürfte. 

Dieses Urteil zeigt, wie viele andere, dass die deutschen Gerichte die neue Rechtsprechung des BGH im Dieselskandal konsequent umsetzen und entsprechend viele tausend Autofahrer noch immer eine Entschädigung im Abgasskandal erhalten können. Das betrifft nicht nur VW Fahrzeuge mit dem Motor EA288, sondern auch Diesel von Mercedes, BMW, Opel, Fiat und anderen. 

Gerne prüfen wir kostenfrei, ob sich auch in Ihrem Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und Sie deshalb eine Entschädigung geltend machen können. 

Weitere Informationen zum EA288 Abgasskandal finden Sie hier.


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