LG Oldenburg: 3000 Euro Schadensersatz wegen Facebook Datenleck

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Mark Elliot Zuckerberg, Gründer und Vorstandsvorsitzender des Unternehmens Meta Platforms und Erfinder des sozialen Netzwerks Facebook hat einen Namen von Weltruf. Oldenburg eher nicht. Was die beschauliche niedersächsische Stadt aber hat, ist ein Landgericht. Und dieses hat nun ein Urteil erlassen, das auch Mr. Zuckerberg interessieren sollte.

Mit Versäumnisurteil vom 18. Oktober 2022 entschied das LG Oldenburg in einem von der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ geführten Verfahren, dass dem Kläger als Betroffenen des Facebook-Datenlecks ein Schadensersatz von insgesamt 3.000,00 zusteht. Der von unseren Rechtsanwälten erarbeiteten klägerischen Argumentation gaben die drei Richterinnen und Richter des fünften Senats dabei komplett statt. Facebook hat danach sowohl Schadensersatz zu leisten als auch Auskunft zu erteilen und künftige gleichgeartete Datenschutzverstöße zu unterlassen.

Die Brisanz dieses bisher nicht rechtskräftigen Urteils zeigt sich in den nackten Zahlen. Würden die 6 Millionen Betroffenen deutschen Facebooknutzer je 3.000,00 Euro Schadensersatz erhalten, so hätte Meta Platforms 18 Milliarden Euro an Betroffene allein in Deutschland zu zahlen. Auch für Zuckerberg ein sehr saurer Apfel.

Das Urteil des Landgerichts sendet aber vor allem eine Nachricht, an die Techgiganten dieser Welt: Deutsche Gerichte sind endlich gewillt Datenschutzverstöße ernst zu nehmen und entsprechend zu sanktionieren. Die Zeiten, in denen Datenschutzverstöße folgenlos blieben, scheinen damit endgültig vorbei.

Das vermeintliche Problem beim Schadensersatz im Datenschutz war lange: Viele Datenschutzverletzungen begründen keinen oder allenfalls einen nur schwer „messbaren“ Schaden, vielmehr aber einen für die Betroffenen äußerst unangenehmen Kontrollverlust über personenbezogene Daten und nervige Belästigungen durch Spammails und Anrufe, die aber schwer „in Zahlen“ auszudrücken ist. Auch deshalb war für viele Gerichte die Schadensberechnung in DSGVO-Verfahren unklar, was sowohl zu einer stark divergierenden Rechtsprechung als auch zu zahlreichen Vorlageverfahren beim EuGH geführt hat.

Das Landgericht Oldenburg hat dazu seine eigene Haltung kundgetan und dem Kläger wegen der durch das Datenleck erlittenen Beeinträchtigungen einen bedeutenden Schadensersatz zuerkannt. Selbst wenn Meta Platforms versuchen wird, dieses Urteil aus dem Weg zu räumen, bleibt damit die Erkenntnis:

Der Datenschutz ist wehrhaft geworden.




Unser unverbindliches Angebot an Sie:

Sollten auch Sie vermuten vom Facebook Datenleck betroffen zu sein, melden Sie sich bei uns zu einem kostenlosen Erstgespräch an oder machen den Schnellcheck auf unserer Webseite. Ein Vorgehen gegen Meta Platforms lohnt sich nach wie vor und erste Erfolge sind in Gestalt von Versäumnisurteilen bereits erreicht worden.

Foto(s): @pexels


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