eBay-Abmahnung: Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen für die EMI Music "Depeche Mode"

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrage der EMI Music. Konkret geht es um den Verkauf angeblicher Raubkopien der Band "Depeche Mode" auf Internetauktionshäusern wie ebay. In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um einen Tonträger, der produziert wurde, bevor Depeche Mode bei EMI Music unter Vertrag stand.

Die Kanzlei fordert zunächst Auskunftserteilung sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Abmahnungen sollten immer ernst genommen werden 

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Abmahnung in jedem Falle ernst genommen werden sollte. Wenn man die Abmahnung ignoriert,  droht ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren. Unsere Erfahrung ist, dass die Abmahnkanzleien von der Möglichkeit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung regen Gebrauch machen. Dies gilt zumindest für den Fall von Verkäufen von Raubkopien. Insofern unterscheiden sich hier die Abmahnungen von sog. Filesharing-Abmahnungen, zu denen man im Internet oftmals den Hinweis liest, dass man die Abmahnung ruhig ignorieren könne (was im Übrigen auch nicht auf Filesharing-Abmahnungen zutrifft).

Die "dicke Rechnung" kommt nach der Auskunftserteilung 

Man sollte jedoch keinesfalls selbst auf die Abmahnung reagieren, wenn einem der Handel mit Raubkopien vorgeworfen wird. Auch wenn die Kanzlei Waldorf Frommer in ihrem ersten Schreiben noch keinerlei Kosten fordern, sollte man Vorsicht walten lassen. Die "dicke Rechnung" kommt nämlich mit dem zweiten Schreiben. Daher sollte man auch große Sorgfalt bei der Auskunftserteilung walten lassen. Von der Auskunftserteilung wird nämlich die Höhe des geforderten Schadensersatzes, bzw. der Anwaltskosten abhängig gemacht. Maßgeblich für die Höhe der geforderten Kosten ist die Frage, ob man bei eBay gewerblich mit Langspielplatten, CDs und DVDs handelt, ob mehrere Werke verkauft wurden etc. Dabei ist zu beachten, dass der Maßstab der Gewerblichkeit im Urheberrecht ein anderer als der steuerrechtliche Begriff ist. Für die Frage, ob man gewerblich im Sinne des Urheberrechts handelte, kommt es nicht darauf an, ob man beim Finanzamt als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist. Vielmehr hängt dies maßgeblich von der Anzahl der Verkaufsbewertungen ab.

Wurde schuldhaft gehandelt? 

Ferner hängt der zugrunde gelegte Gegenstandswert von der Frage ab, ob man hätte erkennen können, dass es sich um eine Raubkopie handelt. Dies dürfte jedenfalls bei Personen, die nicht Sammler, bzw. Depeche-Mode Experten sind, schwierig sein. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um sehr alte Aufnahmen handelt. Hier hängt aber vieles vom Einzelfall ab, wie z.B. der Aufmachung, bzw. Qualität der Tonträger.

Gegenstandswerte reduzieren 

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit in den unterschiedlichsten Fällen bei erfolgreichen Streitwertbeschwerden die durch die Abmahnkanzleien oftmals sehr hoch angesetzten Gegenstandswerte auf ein erträgliches Maß reduziert bekommen.

Auch was die Unterlassungserklärung angeht, sollte man sorgfältig reagieren. Wir empfehlen stets eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung dürfte in vielen Fällen nämlich ein Schuldeingeständnis sein.

Wenn man frühzeitig mit einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf die Abmahnung reagiert, gelingt es einen zumeist, die Vorwürfe entweder vollständig zu entkräften, bzw. etwaige Zahlungsansprüche auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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