Veröffentlicht von:

Ebay-Betrüger zu 27-monatiger Freiheitsstrafe verurteilt

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit Urteil vom 19.06.2013 hat das Amtsgericht (Schöffengericht) Sangerhausen einen 35-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges in sieben Fällen zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der einschlägig vorbestrafte und unter laufender Bewährung stehende Angeklagte hatte im Juni und Juli 2012 Smartphones und Spielekonsolen bei Ebay angeboten. Von den Käufern ließ er sich die Ware im Voraus bezahlen, lieferte sie am Ende jedoch nicht. Dabei entstand den Kunden ein Gesamtschaden von über 2100 Euro.

Der Mann räumte die Taten ein und begründete sie mit seiner schlechten finanziellen Situation. Aufgrund von Schulden und geringem Einkommen wollte er das Familieneinkommen aufbessern. Nachdem eines seiner Opfer Strafanzeige erstattete, zahlte er die 178 Euro für eine nicht gelieferte Spielekonsole zurück. Mit einem anderen Betroffenen hat er die Rückzahlung des Kaufpreises per Ratenzahlung vereinbart.

Die Verteidigerin des Angeklagten plädierte aufgrund dieser Punkte für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema