eBay negative Bewertung löschen lassen – wie geht das?

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Sie sind eBay-Verkäufer o. unterhalten sogar einen eBay-Shop und haben eine schlechte Bewertung erhalten? Wenn diese Bewertung auch noch falsch o. ungerechtfertigt ist, sollten Sie schnellstmöglich dagegen vorgehen!


Jeder weiß heutzutage, dass viele Kunden zunächst auf die Bewertungen des jeweiligen Verkäufers schauen, bevor sie sich letztlich für die entsprechenden Shop o. das entsprechende Produkt entscheiden. Negativbewertungen können zu erheblichen Umsatzeinbüßen und einer nachhaltigen Rufschädigung führen!


Doch wie lassen sich Negativbewertungen entfernen?
Grundsätzlich lässt eBay.de es zu, Bewertungen zu löschen, wenn die Bewertung z.B. „vulgäre, obszöne, diskriminierende, rassistische, (...) oder beleidigende Bemerkungen“ enthält. Auf dem Portal selbst ist es möglich, eine Bewertung zu melden. Dies funktioniert grundsätzlich nur bei Bewertungen, die weniger als 30 Tage alt sind. Unsere Erfahrung hat leider hier gezeigt, dass eBay.de sich viel Zeit lässt, bis Sie das Anliegen überhaupt überprüft.


Sollte Ihre Negativbewertung laut eBay.de nicht den oben genannten Inhalt, wie diskriminierende Bemerkungen, enthalten, ist eine Löschung über eBay.de selbst fast unmöglich. Oftmals lässt sich die Löschung dann nur über einen gerichtlichen Beschluss veranlassen.


Dennoch besteht die Möglichkeit auch ohne gerichtliches Verfahren gut juristisch zu argumentieren. Hierfür ist die Heranziehung eines Fachanwalts nahezu unerlässlich.
Schlechte Bewertung kommentieren: Keine nachhaltige Lösung


Natürlich können Sie eine abgegebene Negativbewertung auch immer kommentieren. Sie können dadurch zwar gegen die Negativbewertung argumentativ und auch überzeugend vorgehen, dennoch lesen sich Kunden ihre Antwort auf die Bewertung gar nicht erst durch. Zudem wird die Bewertung weiter zu sehen sein.


Die einfachste Lösung: Mithilfe eines Anwalts die Bewertung löschen lassen!
Wie wir bereits oben erläutert haben, können die Löschungen bestimmter Bewertungen nur mit einem gerichtlichen Beschluss oder mit guter juristischer Argumentation veranlasst werden.
Durch die Einschaltung eines qualifizierten Anwalts kann effektiv der erste Schritt zur Löschung der beanstandeten Bewertung in die Wege geleitet werden. Insbesondere wird Ihr Anwalt die Kommunikation mit eBay.de übernehmen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, das eBay.de insbesondere schnell auf juristische Schreiben reagiert!


Wie wir Ihnen helfen können:
Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich im Bereich des IT-Rechts und des Medien- und Urheberrechts spezialisiert. Wir sind mit den rechtlichen Vorgehensweisen für eine Löschung der Negativbewertungen auf Portalen wie eBay.de bestens vertraut und helfen Ihnen bundesweit.


Wenn Sie sich mit einer gezielten Strategie gegen eine Negativbewertung zur Wehr setzen möchten, können Sie uns ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Schicken Sie uns gerne auch im Vorhinein einen Screenshot der zu löschenden Negativbewertung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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