Ebenfalls vom Dieselskandal betroffen: Der Audi-Motor EA897

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Dieselmotoren-Baureihe mit dem Entwicklungsauftrag 897 wurde federführend von Audi entwickelt wurde und umfasst Sechszylinder-V-Motoren mit 3,0 Liter Hubraum. Seit 2010 wird der Motor EA897 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt – vor allem in Dieselfahrzeugen der Oberklasse von Porsche, Audi und VW. Produziert werden die EA897-Motoren von der Audi Hungaria Zrt. in Győr. Die Dreiliter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 sind vom Abgasskandal betroffen.

Die manipulierte Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge erkennt, ob es sich auf dem Prüfstand befindet und „optimiert“ dann die Abgasaufbereitung mit einer Aufwärmstrategie, sodass in der Prüfsituation deutlich weniger Schadstoffe ausgestoßen werden als im normalen Fahrbetrieb auf der Straße.

In welchen Fahrzeugen wird der Motor EA897 verbaut?

Der Motor EA897 wird vor allem in den Premium-Modellen von Porsche, Audi und VW genutzt: Bei Audi sind es die Modelle A4, A5, A6, A7 und A8 und die Modelle Q5 und Q7. Porsche hat den Macan, der Cayenne II und der Panamera I mit dem Motor EA897 ausgestattet. VW hat den EA897 in den Modellen Amarok, Touareg II und Phaeton verbaut. Sowohl die Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 als auch Euro-6-Diesel sind von den Manipulationen betroffen.

Motor EA897: Verpflichtende Rückrufe des KBA

Verpflichtende Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gab es bereits für den Porsche Macan 3,0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6, den Cayenne 3,0 Liter mit Euro-6-Norm und den Cayenne 4,2 Liter (Euro 5). Außerdem soll der Panamera 3,0 Liter (Euro 5) eine unzulässige Abschalteinrichtung nutzen. Auch für die Audi-Modelle A7 und A8 gab es unter dem Code 23X6 in der Rückruf-Datenbank des KBA bereits Pflichtrückrufe. Es sollen aber noch wesentlich mehr Audi-Diesel vom Abgasskandal betroffen sein, nämlich die Dreiliter-Fahrzeuge fast aller Baureihen.

Um die unzulässige Abschalteinrichtung im Motor EA897 zu entfernen, müssen die zurückgerufenen Diesel ein Softwareupdate aufspielen lassen. Diese Updates sind allerdings umstritten: Viele Dieselbesitzer beklagen sich nach dem Update über einen Mehrverbrauch an AdBlue und Kraftstoff. Außerdem soll der Motor schneller verschleißen. Inzwischen haben mehrere Oberlandesgerichte festgestellt, dass die Softwareupdates das Abgasproblem nicht lösen und zu neuen Mängeln führen können. VW muss demnach auch für mögliche Folgeschäden haften.

Motor EA897: Gerichte urteilen zunehmend im Sinne der Verbraucher 

Das Landgericht Offenburg hat die Audi AG Mitte Mai 2020 nach § 826 BGB verurteilt (Az. 4 O 106/19), weil es eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Besitzers eines Audi SQ 5 mit dem Motor EA897 als erwiesen ansah. Mit einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz gab es im Diesel-Abgasskandal um den Motor EA897 am 5. Juni 2020 (AZ: 8 U 1803/19) erneut Rückenwind für betrogene Audi-Kunden. Die Audi AG wurde zur Zahlung von Schadensersatz gegen Rückgabe eines Audi SQ5 3.0 TDI V6 mit dem Motor EA897 mit Euro-6-Norm verurteilt. Wenige Monate später – im Oktober 2020 – hat auch das OLG Oldenburg im Zusammenhang mit dem Motor EA897 verbraucherfreundlich geurteilt (Az.: 11 U 2/20).

Motor EA897: Jetzt auf Schadensersatz klagen!

Diese verbraucherfreundlichen Urteile zeigen, dass betrogene Dieselfahrer gute Chancen haben, für ihr Fahrzeug mit dem Motor EA897 Schadensersatz zu erstreiten. Wer einen Skandal-Diesel fährt oder nicht genau weiß, ob sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, kann sich von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN kostenlos und unverbindlich anwaltlich beraten lassen. Die für Fälle im Abgasskandal bekannte Kanzlei vertritt bundesweit über 12.000 Mandanten gegen die Autohersteller.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, kontaktieren Sie uns telefonisch unter der 030 – 200 590 770 oder per Mail an info@rueden.de. Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

Foto(s): Pixabay


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten