Audi-Motor EA897: Ende 2021 droht Verjährung im Dieselskandal

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Besitzer eines Audi mit manipuliertem 3-Liter-V6-Dieselmotor sollten jetzt auf Schadensersatz klagen, denn Ende des Jahres könnten die Ansprüche verjähren. Audi-Modelle mit dem Motor EA897 der Abgasnorm Euro 6 wurden bereits 2018 wegen des Einsatzes illegaler Abschalteinrichtungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen. Daher könnten Gerichte davon ausgehen, dass für Schadensersatzklagen Ende 2021 die kenntnisabhängige Verjährung eintritt.

Audi 3,0 Liter Diesel-Fahrzeuge verpflichtend zurückgerufen

Der leistungsstarke 3-Liter-Dieselmotor von Audi wird auch mit dem Kürzel EA897 bezeichnet. Der V6-Motor kommt in den Oberklassemodellen der Marken Audi, VW und Porsche zum Einsatz und ist in den Abgasskandal verstrickt. Seit 2018 werden die manipulierten Fahrzeuge vom KBA verpflichtend zurückgerufen. Das KBA hatte den Rückruf wie folgt begründet: „Bei der Überprüfung der Audi 3.0 l Euro 6, Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7, durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen.“ Die schadstoffmindernde schnelle Motoraufwärmfunktion springe bei diesen Fahrzeugen nahezu nur im Prüfzyklus NEFZ an. Im realen Verkehr unterbleibe die NOx-Schadstoffminderung.

Daher hat die Behörde Rückrufe angeordnet, um die betroffenen Fahrzeuge mit einem Softwareupdate nachrüsten zu lassen. Nach Angaben des KBA sind allein in Deutschland rund 77.600 und weltweit etwa 127.000 Dieselautos betroffen. Mit den vom KBA festgestellten illegalen Abschalteinrichtungen lassen sich Schadenersatzansprüche für die Fahrzeuge begründen, sodass betroffene Audi-Besitzer vor Gericht gute Chancen haben.

Dreijährige Verjährungsfrist endet am 31. Dezember 2021 

In Deutschland gilt bei Betrug oder sittenwidriger Schädigung eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Besitzer von dem Schaden Kenntnis erlangt hat. Betroffene Audi-Käufer sollten daher spätestens Anfang Dezember 2021 Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG geltend machen. In der Regel können sie sich den Kaufpreis erstatten lassen – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Das mangelhafte Fahrzeug wird im Gegenzug zurückgegeben.

Mehrere Gerichte haben zum Audi-Motor EA897 bereits verbraucherfreundlich geurteilt: Das Landgericht Oldenburg hat die Audi AG im Mai 2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Auch einige Oberlandesgerichte (OLG) haben sich auf Seiten der Kläger positioniert: So sprachen die Richter des OLG Koblenz dem Kläger im Juni 2020 Schadensersatz für einen Audi SQ5 3.0 TDI V6 mit dem Motor EA897 zu und im Oktober 2020 entschied das OLG Oldenburg zugunsten des Klägers. Im Februar 2021 hat auch das OLG Frankfurt am Main die Audi AG in zwei Fällen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

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Foto(s): Pixabay


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