EEG-Umlage: Besondere Ausgleichsregelung Antrag 2020 für stromkostenintensive Unternehmen

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Zum abgelaufenen Monat Februar 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer die inhaltlichen Änderungen des IDW PH 9.970.10 bekannt gegeben. Diese Änderungen betreffen Unternehmen und selbständige Unternehmensteile, die nach den Vorgaben der §§ 63 ff. EEG einen Antrag auf besondere Ausgleichsregelung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen oder stellen werden.

Anlage 6: Strombezugskosten müssen fiktive Kosten der KWK-Umlage sowie Offshore-Umlage enthalten

Der IDW übernimmt in den Änderungen des IDW PH 9.970.10 die notwendigen Änderungen der Anlage 6 zu den Angaben der Strombezugskosten. Antragstellende Unternehmen müssen nun in der Auflistung weitere Spalten übernehmen, in denen fiktive Kosten der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage aufgeführt werden müssen. Dies entspricht der bereits bekannten Praxis hinsichtlich der fiktiven EEG-Umlage.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Pflicht von antragstellenden Unternehmen, dass ab 2021 ein Messstellenkonzept in dem stromkostenintensiven Unternehmen implementiert sein muss, welches u. a. geeichte Zählerstrukturen und eine zertifizierte Softwarelösung zur 15-Minuten-Verarbeitung der Strommengen beinhaltet. 

Weiterhin sind Drittstrommengen risikobehaftet

Bei unserer Beratung stellen wir zunehmend fest, dass die betroffenen Unternehmen weiterhin Fragen bezüglich Drittstrommengenweiterleitungen haben. Wie werden diese Mengen gemessen? Müssen diese Mengen gemessen werden? Wie stellt man sicher, dass Drittfirmen Strom aus geeichten Zählern beziehen und nicht aus anderen Stromkreisläufen beziehen? Wer ist Dritter?

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite, wenn Sie sich mit der Frage beschäftigen, wie sie den diesjährigen Antrag stellen und/oder das Messstellenkonzept für Ihr Unternehmen erstellen können.


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