Ehevertrag: Wann macht ein Ehevertrag Sinn?

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Wer heiraten will, kommt früher oder später nicht drum herum, sich auch einmal über das Thema Ehevertrag Gedanken zu machen und bestenfalls darüber zu sprechen. Teuer, unromantisch und ein Zeichen dafür, dass man der Ehe von Vornherein keine Chance gibt – so denken viele. Andere hingegen sehen in einem solchen Vertrag hingegen einen Liebesbeweis, weil man auf den Zugewinnausgleich nach einer möglichen Scheidung verzichtet und damit be(ur)kundet, dass man es nicht auf das Geld bzw. Vermögen des Partners abgesehen hat.

Fakt ist: Viele Ehen werden geschieden und in vielen Fällen macht dann ein Ehevertrag Sinn. Wann genau erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zugewinnausgleich macht der Unterschied

Wenn es um den Ehevertrag geht, geht es in erster Linie um ein Thema: den sog. Zugewinnausgleich. Denn mit diesem Vertrag ändert man im Zweifel den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft inkl. Zugewinnausgleich ab und vereinbart Gütertrennung.

Aber was heißt das genau? In der Zugewinngemeinschaft wird im Fall einer Scheidung der Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern ausgeglichen (= Zugewinnausgleich). Dabei wird verglichen wie stark sich das Vermögen des einen Ehepartners vermehrt hat, wie stark das Vermögen des anderen Ehepartners. Die Differenz aus diesen Zuwächsen wird durch zwei geteilt. Der Partner, der weniger Vermögen aufbauen konnte, hat gegen den anderen Partner Anspruch auf 50 % dieser Differenz und kann diesen Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Ein Rechenbeispiel:

Während der Ehe baut die Ehefrau ein Vermögen von 20.000 Euro auf, der Ehemann spart ein Vermögen von 80.000 Euro an. Die Differenz zwischen den Vermögenszuwächsen beträgt 60.000 Euro. Weil die Frau weniger ansparen konnte, kann Sie von Ihrem Ex-Mann nach der Scheidung 30.000 Euro Zugewinnausgleich verlangen.

Vereinbart man im Ehevertrag Gütertrennung, kommt es nicht zum Zugewinnausgleich. Jeder behält das Vermögen, das er während der Ehe erworben hat, keiner muss dem anderen Geld bezahlen. Im Rechenbeispiel würde die Frau bei Gütertrennung nichts vom Ehemann verlangen können.

Gütertrennung in modernen Ehen 

Der gesetzliche Güterstand inkl. Zugewinnausgleich ist immer noch gesetzlicher Ausdruck eines inzwischen oft überkommenen Familienbildes: Der Mann geht arbeiten, die Frau bleibt zu Hause und kümmert sich um Kinder. Wenn eine Frau in einer solchen Situation kein eigenes Geld verdient („Versorgerehe“), macht dieses Modell Sinn. Denn ein Elternteil steckt in die Erziehung viel Zeit und Energie, die dann beim beruflichen Fortkommen und bei der Vermögensbildung fehlen. 

Wenn aber beide Partner gleich viel verdienen und/oder keine gemeinsamen Kinder haben, ist dieses Modell eigentlich überholt und ein Ehevertrag Ausdruck einer gleichberechtigten Beziehung.

Ehevertrag und Familienbetrieb

Außerdem kann ein Ehevertrag ökonomisch sinnvoll und notwendig sein, wenn ein Ehepartner an einem Familienbetrieb/Familienunternehmen beteiligt ist. Denn kommt es zu einer Scheidung und ist das Unternehmen während der Ehe erheblich im Wert gestiegen, muss der Ex-Partner bei einer Scheidung über den Zugewinnausgleich an dem Wertzuwachs beteiligt werden. Ist als „Wert“ nur das Unternehmen vorhanden, kann der Zugewinnausgleich dazu führen, dass das Unternehmen verkauft werden muss oder Anteil übertragen werden müssen. Eben diese Problematik kann man mit einem Ehevertrag und der Vereinbarung der Gütertrennung vermeiden.

Was noch vereinbart werden kann

In einem Ehevertrag kann aber nicht nur Gütertrennung vereinbart werden. So kann man sich dort auch über Unterhalt einigen, also Unterhaltszahlungen aber auch Unterhaltsverzicht (nur nicht für Kinder!). Außerdem kann man sich darüber einigen, ob und wie gemeinsames Vermögen aufgeteilt werden soll (z. B. Haus etc.) und auch Regelungen zum Thema Versorgungsausgleich (Teilhabe an Rentenansprüchen des Ex-Partners) treffen.

Scheidungsfolgenvereinbarung als Alternative

Wer aber partout keinen Ehevertrag schließen will, kann über eine sog. Trennungsfolgenvereinbarung und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung nachdenken. Auch mit einer solchen Vereinbarung kann man gegenseitig für finanzielle Sicherheit nach einer Trennung oder Scheidung sorgen, indem man sich z. B. über eine Hausratsaufteilung, Unterhalt, Vermögensaufteilung, aber z. B. auch über einen Zugewinnausgleich etc. einigt.

Fragen zum Thema? 

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