Ehevertrag: Was wird hier geregelt?

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Einen Ehevertrag zu machen – kurz vor der Hochzeit oft ein echtes Tabuthema. Unromantisch, lautet dann der Vorwurf – mangelndes Vertrauen auch schnell unterstellt. Aber ist ein Ehevertrag wirklich so unromantisch oder nicht eigentlich der größte Liebesbeweis? Denn schließlich unterschreibt man im Zweifel ja, dass es einem nicht um das Geld des Partners geht, sondern um ihn …

Ehevertrag: Nicht bei „klassischer“ Versorgerehe

Ein Punkt, den man in einem Ehevertrag regeln kann, ist der sogenannte „Güterstand“. Im Ehevertrag kann man den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließen. Macht man das nicht, leben die Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Eheschließung vor dem Standesamt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft bedeutet dabei: Endet die Ehe durch Scheidung oder z. B. durch den Tod eines Partners, wird das in der Ehe erwirtschafte Vermögen beider Ehegatten gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt. Das gilt übrigens auch bei einer Lebenspartnerschaft! In einer klassischen Versorgerehe mit einem Alleinverdiener und Kindern ist die Zugewinngemeinschaft sinnvoll. Denn der Partner, der sich vor allem um die Kinder und den Haushalt kümmert, hat oft keine Möglichkeit eigenes Vermögen aufzubauen.

Bei Doppelverdienern ohne Kinder, Patchwork-Familien, einer Heirat im Alter, sehr unterschiedlichen Vermögensverhältnissen der Partner oder einer zweiten bzw. dritten Ehe führt die Zugewinngemeinschaft bei einer Scheidung aber oft zu ungerechten Ergebnissen. Der Zugewinnausgleich ist dann oft nicht interessengerecht. Dann kann man in einem Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung abändern. Die Gütertrennung trägt dann der Tatsache Rechnung, dass jeder Partner finanziell auf eigenen Füßen steht – nach dem Ende der Ehe. Nicht mehr, nicht weniger, und das ist nicht unromantisch, sondern eigentlich nur eines: fair.

Was kann noch in einem Ehevertrag geregelt werden?

In einem Ehevertrag kann man aber auch andere wichtige Dinge regeln und z. B. für das Alter vorsorgen. So kann man im Ehevertrag Regelungen zum Ehegattenunterhalt im Falle einer Trennung oder Scheidung treffen, genauso zum Kindesunterhalt. Ehepartner können im Ehevertrag auch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt verzichten. Wichtig ist aber: Die Zahlung von Kindesunterhalt kann nicht ausgeschlossen werden.

Außerdem ein wichtiger Punkt, über den man im Ehevertrag Regelungen treffen kann: Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich von Rentenanwartschaften etc. im Fall einer Scheidung oder wenn ein Ehegatte verstirbt. Trifft man hierzu keine Regelungen im Ehevertrag und schließt den Versorgungsausgleich nicht aus, profitiert der Partner nach einer Scheidung nicht nur von einem Vermögenszuwachs im Rahmen des Zugewinnausgleichs, sondern auch von derartigen Ansprüchen. Darüber sollte man sich im Klaren sein.

Wann kann man einen Ehevertrag schließen?

Dass man einen Ehevertrag nur bis zur Hochzeit schließen kann, ist übrigens ein Irrglaube. Denn einen Ehevertrag kann man theoretisch noch bis kurz vor der Scheidung abschließen. Unerlässlich ist dabei allerdings immer die notarielle Beurkundung: Hält man diese Formvorschrift nicht ein, ist der Ehevertrag unwirksam und hat keinerlei rechtliche Bedeutung und Wirkung. Dann gilt, was im Gesetz steht: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.

Ehevertrag: lieber Vorsorgen als das Nachsehen haben

So richtig romantisch ist ein Ehevertrag nicht, keine Frage. Schließlich kümmert man sich ja um den Fall, dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft in die Brüche gehen könnte. Um aber im Falle einer Scheidung einen sauberen Schlussstrich ziehen zu können – ohne sich über Vermögensverteilung, Versorgungsausgleich oder Unterhalt zu streiten –, ist ein Ehevertrag in vielen Fällen eine sinnvolle Sache. Und im Ehevertrag können Sie quasi fast für jeden denkbaren Fall vorsorgen. Das spart später Geld und Nerven.

Lassen Sie sich also beraten! Ich prüfe für Sie, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist und erstelle den Vertragsentwurf. Kontaktieren Sie mich per Telefon oder über das anwalt.de-Kontakt-Formular!


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