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Eifersucht – Gericht verhängt Jugendstrafe

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 29.06.2016, Aktenzeichen 1026 Ls 458 Js 138316/15 jug, einen 19-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall bekam der Angeklagte am 13.04.2016 mit seiner ehemaligen Freundin in der gemeinsamen Wohnung. einen eifersuchtsbedingten Streit. Beide haben ein gemeinsamess Kind. Der Angeklagte schubste seine Freundin vor den Augen des Kindes zu Boden. Er drohte, dass er sie umbringen wird. Die junge Frau rannte zum Fenster und versuchte, es zu öffnen. Sie schrie um Hilfe. Wieder stieß der Angeklagte sie zu Boden und drohte erneut, sie umzubringen. Er geriet weiter in Rage und holte ein Messer mit einer circa 20 Zentimeter langen feststehenden Klinge aus der Küche und machte mehrfach Stichbewegungen in Richtung der Frau. Auf seine Vorwürfe hin beteuerte sie, dass sie ihm nicht fremdgehen würde. Sie nahm das Baby auf den Arm und drückte es fest an sich. Dennoch hielt er ihr das Messer an den Hals und drohte, sie umzubringen. Schließlich konnte die Frau die Wohnung verlassen.

Bereits am 04.11.2015 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden, wobei er sie auch zu Boden geworfen hatte, ihr ins Gesicht geschlagen hatte und sie gewürgt hatte.

Die Geschädigte erlitt bei den Vorfällen Schmerzen und blaue Flecken.

Das Gericht konnte Reifeverzögerungen bei dem jungen Mann nicht ausschließen und verurteilte daher ihn nach Jugendstrafrecht. Es verhängte eine Jugendstrafe von 10 Monaten, da das Gericht davon ausgeht, dass bei den Taten und noch zum Zeitpunkt der Verhandlung beim Verurteilten schädlichen Neigungen vorlagen.

Besonders strafschärfend wurde durch das Gericht berücksichtigt, dass er in Anwesenheit des Kindes die Taten begangen hat.

Er bekam einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss als Bewährungsauflage zugunsten eines Vereins für die Beratung von Mädchen eine Geldauflage von 800 Euro zahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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