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Böller im Fußballstadion – Gericht verhängt Jugendstrafe auf Bewährung

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Mit einem Urteil vom 15.12.16, Aktenzeichen 1022 Ls 466 Js 220800 /16 jug, hat das Amtsgericht München einen 19-jährigen Auszubildenden wegen Herbeiführens einer Sprengstoff Explosion zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten zur Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall befand sich der Angeklagt am 19.10.2016 bei der Fußball Champions League Begegnung zwischen dem FC Bayern München und dem PSV Eindhoven in der mit 70 000 Besuchern ausverkauften Allianz Arena in München. Dabei zündete der Angeklagte im Gästebereich des Stadions einen Böller und warf diesen in den unter ihm liegenden Mittelrang. Der gezündete Böller landete dort zunächst auf der Schulter eines geschädigten Fußballfans und anschließend auf dem Boden. Dort explodierte er. Der Geschädigte erlitt durch die Explosion ein Knalltrauma. Seit dem Vorfall leidet er an einem beiderseitigen Tinnitus. Durch die Explosion des Böllers erlitten weitere zwei Personen ein Knalltrauma, eine weitere Person erlitt durch ein Knalltrauma einen beidseitigen Tinnitus und eine Hochtonschwerhörigkeit am linken Ohr. Bei einer anderen Person kam es für einige Stunden zu einem Ohrendröhnen einhergehend mit einem Hörverlust. Eine andere Person erlitt nach einem Knalltrauma eine Hörminderung.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig.

Die zuständige Richterin verurteilte den jungen Mann nach Jugendstrafrecht. Sie konnte Reifeverzögerungen nicht ausschließen.

Der Angeklagte befand sich seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft. Bei der Höhe der Jugendstrafe berücksichtigte das Gericht, dass acht Menschen verletzt wurden und zum Teil noch immer Beeinträchtigungen haben.

Da der junge Mann durch die Untersuchungshaft deutlich beeindruckt sei und das Gericht die feste Hoffnung hegt, dass er auch ohne Strafvollzug in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird, konnte die Strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Im Rahmen des Bewährungsbeschlusses untersagte die Richterin dem jungen Mann für die Dauer von einem Jahr die Teilnahme an Fußballveranstaltungen in sämtlichen Stadien. Außerdem muss er an jeden Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 € zahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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