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Gericht verhängt Jugendstrafe wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahme

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Straftaten im Bereich des Internets und der Computer kommen immer mehr vor. So musste sich auch das Amtsgericht München mit einem kuriosen Fall befassen. Mit Urteil vom 09.07.2015 wurde ein Angeklagter zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall lernte der Angeklagte die geschädigte 18-Jährige im Frühjahr 2014 über Facebook kennen. Bereits kurze Zeit darauf trafen sich die beiden auf einem Bahnhof im Großraum von München und mieteten auf Vorschlag des Täters ein Hotelzimmer, wo sie auch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte.

Ohne Kenntnis des Opfers machte der Angeklagte heimlich mit dem Handy Bild- und Video-Aufnahmen. Diese verschickte er an mehrere Personen, die dann das Video wiederum weiterleiteten. Das Video wurde dabei auch im Internet veröffentlicht.

Einen Monat nach dem ersten Treffen wollte der Angeklagte ein erneutes Treffen mit der Geschädigten. Dabei drohte er ihr damit, das Video an ihren Vater zu schicken und ihr Leben zu zerstören, wenn mit ihm nicht nochmal schlafe. Wenn sie mit ihm schlafe, werde er das Video löschen. Aus Angst willigte die Geschädigte ein. Bei dem Treffen kam es zum Streit. Es wurde kein Geschlechtsverkehr durchgeführt, der Täter fasste die Geschädigte lediglich an der Hüfte an und versuchte, ihre Brüste zu berühren.

Das Amtsgericht München verurteilte den Angeklagten u.a. wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Jugendstrafe

Strafschärfend wurde dabei berücksichtigt, dass die Geschädigte durch die Veröffentlichung der Bilder ganz erhebliche Schwierigkeiten in ihrem Umfeld bekommen hat und diese auch noch bewusst als Druckmittel von ihm eingesetzt wurden. Trotzdem setzte das Gericht die Strafe für 2 Jahre zur Bewährung aus. Nach Ansicht des Gericht sei davon auszugehen, dass der Angeklagte tatsächlich sein Leben nunmehr „in geordnete Bahnen“ lenken wolle. Die Taten lägen länger zurück und es gebe gute Anhaltspunkte, dass sich der Täter geändert habe.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 2000 Euro Entschädigung an die Geschädigte zahlen und zudem einen Kurs über korrektes Verhalten im Internet absolvieren.


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