Eigenbedarfskündigung – so geht’s! (für Vermieter)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Wie geht eine wirksame Eigenbedarfskündigung? Was machen Vermieter üblicherweise falsch, wenn sie die Möglichkeiten einer Eigenbedarfskündigung vorab prüfen? Wie vermeidet man Fehler bei einer Eigenbedarfskündigung? Dazu der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Viele Vermieter denken, dass der für sie relevante Mietvertrag einer Eigenbedarfskündigung nicht im Weg steht – und irren sich.

Tatsächlich enthalten viele Mietverträge Klauseln, die die Möglichkeiten einer Eigenbedarfskündigung beschränken. Vermieter, die das wissen, lesen den Mietvertrag deshalb aufmerksam durch – oft allerdings ohne eine entsprechende Klausel gefunden zu haben.

Ihre irrtümliche Schlussfolgerung: Der Mietvertrag erlaubt die Eigenbedarfskündigung.

Nur: Die meisten Klauselformulierungen, die die Eigenbedarfskündigung einschränken, erwähnen sie mit keinem Wort. Nur in seltenen Fällen findet sich im Mietvertrag eine dahingehende ausdrückliche Vereinbarung.

Was viel häufiger ist, und was Vermieter bei ihrer Prüfung des Mietvertrages meist übersehen, ist, dass nur minimale Abweichungen des Mietvertrags von den gesetzlichen Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung eine Einschränkung der Eigenbedarfskündigung zur Folge haben können. Erkennbar ist das schlechterdings nur für den Experten.

Vermietertipp: Wer sicher gehen will, dass der Mietvertrag keine Hürden für die Eigenbedarfskündigung aufstellt, sollte ihn von einem ausgewiesenen Experten für Eigenbedarfskündigungen, am besten von einem darauf spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht, prüfen lassen.

Auch sollte der Vermieter mit dem Mieter vorab keine Verhandlungen führen. Hier passieren auf Vermieterseite oft Fehler, die sich auf die Abfindungszahlung oder auf einen künftigen Räumungsprozess nachteilig auswirken.

Diesen Fehler vermeidet der Vermieter ebenfalls, wenn er sich vorab anwaltlich beraten lässt, und solche Verhandlungen gegebenenfalls dem Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht überlässt.

Mein Angebot für Vermieter: Vereinbaren Sie mit meiner Kanzlei einen kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungstermin mit mir. Wir besprechen:

  • die mögliche Vorgehensweise bei einer Eigenbedarfskündigung, und
  • ob eine Eigenbedarfskündigung aus meiner Sicht von vornherein ausgeschlossen ist.

Sie bekommen dann von mir bei entsprechendem Interesse per Mail einen Fahrplan für die Erstellung einer Eigenbedarfskündigung: Kostenlos und unverbindlich erfahren Sie von mir dort das in Ihrem Fall sinnvolle und gebotene Vorgehen, und die dadurch für sie entstehenden Kosten.

Ziel ist es, zu klären, mit welchen Risiken eine Eigenbedarfskündigung für Sie verbunden wäre, und gegebenenfalls die Eigenbedarfskündigung für Sie zu erstellen – möglichst ohne Gegenwehr des Mieters oder, notfalls, mit einer erfolgreichen, daran anschließenden, Räumungsklage.

Mit einer frühen anwaltlichen Beratung sparen Sie erfahrungsgemäß viel Geld, dass Sie sonst für Prozesse und Abfindungszahlungen aufwenden müssten!

Haben Sie Fragen zur Eigenbedarfskündigung? Wollen Sie ein Mietverhältnis aus anderen Gründen kündigen?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Bei Kündigungen von Wohnraum- und Gewerbemietverhältnissen ist die telefonische Erstberatung mit Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Vermieter und Mieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.


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