​ein Legionellenbefall in der Wasserversorgungsanlage ein Mietmangel der zur Mietminderung berechtigen kann

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Ein Mangel der Mietsache liegt dann vor, wenn eine Trinkwasserversorgungsanlage in einem Miethaus von Legionellen befallen ist. Das ist dann der Fall, wenn der technische Maßnahmenwert nach Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung überschritten wird. Eine Überschreitung ist dann gegeben, wenn der Bakterienbefall über 100 koloniebildende Einheiten je 100 Milliliter überschreitet (100 KbE/100 ml).  Der Mangel dauert so lange an, wie für den Mieter wegen des Legionellenbefalls Gesundheitsgefahren bestehen, urteilte das Landgericht Berlin kürzlich (Urteil vom 17.06.21, Aktenzeichen 67 S 17/21).

Hintergrund des Urteils war nach Trinkwasseruntersuchungen die Feststellung eines Legionellenbefalls in einer Wohnanlage von bis zu 3.700 KbE. Eine daraufhin durchgeführte Gefährdungsanalyse ergab die Einstufung als hohe Gesundheitsgefahr, woraufhin verschiedene Mieter wegen des Legionellenbefalls Mietminderung geltend machten.Das LG Berlin hielt eine Mietminderung von zunächst 10% gerechtfertigt war. Hierbei kam es nicht darauf an, ob die Benutzung des mit Legionellen befallenen Wassers tatsächlich zu einer Gesundheitsgefährdung führte. Für das Gericht reichte eine nicht nur unerhebliche Gesundheitsgefahr der Mieter, denn bereits eine nicht als gering einzustufende Legionellenkonzentration stellt eine den Mietgebrauch beeinträchtigende Gesundheitsgefährdung dar.

Für die Beurteilung eines Mangels der Mietsache reicht es dem LG Berlin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus, daß eine Gesundheitsgefahr möglich ist, die sich nicht konkretisiert haben muß (Urteil des BGH vom 15.03.2006, Az. VIII ZR 74/05).

Anmerkung des Verfassers: Nahezu unbekannt ist, daß zur Vermeidung von Legionellenbildung jede Wasserzapfstelle spätestens nach 72 Stunden (= 3 Tage!) für einige Minuten gespült werden soll. Ratsam ist, einem Mietvertrag ein entsprechendes Merkblatt beizufügen.

Sollten Sie von einem ähnlich gelagerten Fall betroffen sein können Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren 


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