Ein Prozentpunkt zu viel: Durch diese Entscheidung könnten Sie Ihre Wohnung verlieren!

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Irgendwann wird es dem Mieter zu bunt. Sie haben gebeten, angemahnt, gefleht, geflucht und beschimpft. Nichts hat geholfen. Der Vermieter handelt einfach nicht. Letzter Ausweg: Mietkürzung! Viele Mieter begehen jedoch einen gravierenden Fehler. Die Folgen dieses Handeln sind furchtbar. Ein Cent zu wenig und die Wohnung ist weg. (Fristlose) Kündigung!

Meinung vieler Mieter

Die Sache ist doch glasklar. Bei Mietmängeln darf die Miete gekürzt werden. Den Betrag finde ich im Internet. Es gibt viele Tabellen hierzu. Einer der Werte wird schon stimmen. Am besten ich nehme den höchstens Wert. Der Vermieter muss es ordentlich spüren. Ansonsten wird er nicht handeln, oder?

Gesetzeswortlaut

Im § 536 Absatz 1 BGB ist die Mietkürzung geregelt:

„Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht“.

Das Problem des Gesetzeswortlautes 

Das Problem dieser Regelung ist, dass es keine festen Tabellen gibt. Der Mieter muss nur eine angemessene herabgesetzte Miete entrichten. Dies bedeutet Vieles und gar nichts. Im Gesetz findet man keine Tabelle mit Prozentangaben.

Vermeintliche einfache Lösung

Im Internet und in Büchern gibt es eine Menge solcher Tabellen. Es wird immer eine Prozentzahl und ein Urteil zitiert. Das Problem an diesen Tabellen ist, dass man niemals den ganzen Sachverhalt kennt. Ein Gericht kann nicht pauschal entscheiden. Ein Gericht entscheidet immer den vorliegenden Einzelfall. Es schaut sich hierzu an, wie die Situation in diesem einem besonderen Fall war und spricht eine Prozentzahl aus. In einem anderen Fall kann es wieder komplett anders aussehen.

Folgen der vermeintlichen Lösung

Die Folgen können in vielen Fällen gravierend sein. Viele Vermieter akzeptieren eine Mietkürzung nicht. Die Monate gehen ins Land und der Mietrückstand häuft sich an. Irgendwann ist er so hoch, dass der Vermieter kündigt. Fristlose Kündigung. Nun? Im Rahmen der (Räumungs-)klage wird geprüft, ob die Mietkürzung berechtigt war. Jedoch vergehen bis zum Urteil noch weitere Monate. In vielen Fällen entscheidet das Gericht, dass doch zu viel gekürzt wurde. Die Folge ist, dass die fristlose Kündigung hält. Der Mieter hat sinnloserweise seine Wohnung verloren.

Ausweg

Gehen Sie zu einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen sagen, wie sich Mieter in solchen Situationen verhalten sollen. Er gibt Ihnen einen Richtwert, wie viel Miete Sie kürzen dürfen. Er teilt Ihnen auch mit, welche effektive Möglichkeiten es gibt, damit der Vermieter die Mängel beseitigt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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