Oberlandesgericht Karlsruhe: Urteil gegen MLP Finanzdienstleistungen AG

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Ein weiterer Anleger „steigt“ aus dem Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG „aus“ und erhält seine Beteiligungssumme zurück

Nachdem wir im Juni über ein positives Urteil gegen MLP Finanzdienstleistungen AG berichteten (https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/urteile-und-erfolge/urteil-gegen-mlp-finanzdienstleistungen-ag/), wurde nun in der II. Instanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein weiteres positives Urteil verkündet.

Nachdem rund ein Jahr zuvor die Klage vom Landgericht Freiburg im Breisgau abgewiesen wurde und der Mandant Berufung einlegte, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe nun zu seinen Gunsten. Mit dem Urteil aus dem November dieses Jahres wurde ihm seine Anlagesumme in Höhe von rund 100.000 Euro sowie Zinsen zugesprochen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe begründet sein Urteil damit, dass der Kläger durch den Berater ungefragt darüber aufgeklärt werden muss, dass die Beteiligung am SolEs 22 GmbH & Co. KG eine grundsätzliche Mindestlaufzeit von 25 Jahren hat.

Bei der in den Vertriebsunterlagen des Fonds dargestellten „Exitstrategie“ nach 10 Jahren und der „geplanten Laufzeit“ von 10 Jahren handelt es sich nicht um eine Kündigungsmöglichkeit des Anlegers, sondern nur um die derzeitige, ihm gegenüber nicht bindende Planung der Fondsgesellschaft.

Der zuständige Rechtsanwalt aus der Niederlassung in Hamburg, der den Mandanten vertritt, freut sich über einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die Falschberatung.

Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.

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