Zuteilungsreife rechtfertigt keine Kündigung des Bausparvertrags – Oberlandesgericht Karlsruhe

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Update: Nach dem OLG Bamberg folgte nun auch das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 08.11.2016, Az.: 17 U 185/1, der verbraucherfreundlichen Entscheidung des OLG Stuttgart vom 30.03.2016.

Im Wesentlichen hat jetzt auch das OLG Karlsruhe festgestellt, dass der Eintritt der Zuteilungsreife keinen vollständigen Empfang des Darlehens darstelle und deshalb eine Kündigung gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht gerechtfertigt sei.

Nach Einschätzung von Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht Dirk Buggenthin sind diese jüngsten Urteile daher für alle Bausparer interessant, die entweder noch Vergleichsverhandlungen mit ihrer Bausparkasse führen oder sich im Wege eines Klageverfahrens gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren wollen. Wie Sie sich im Fall einer „Stillstands-Vereinbarung“ verhalten sollen, hatten wir in unserem Rechtstipp vom 20.04.2016 ausführlich dargestellt. Diesen finden Sie in unserem Profil.

Nach wie vor sind wir der Ansicht, dass eine solche Stillstand-Vereinbarung gerade für Bausparer, die nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen, durchaus einen attraktiven Kompromiss darstellen kann. Hierfür erstellen wir für Sie gerne entsprechende Anschreiben an Ihre Bausparkasse.

Bausparer, die hingegen über eine Rechtschutzversicherung verfügen, sollten insbesondere nach den nun vorliegenden positiven Urteilen des OLG Karlsruhe, des OLG Bamberg und des OLG Stuttgart prüfen lassen, ob nicht eine Klage gegen die Kündigung der erfolgversprechendere Weg ist.

Die Kanzlei Buggenthin & Kollegen bietet für jede Anfrage zu Kündigungen von Bausparverträgen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Hierbei erörtern wir, welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen und welche auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Zudem klären wir mit den Rechtschutzversicherungen, ob Ihr Fall übernommen wird.

Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an oder besuchen Sie unsere Internetseite für weitere Informationen zu diesem Thema (http://www.kanzlei-buggenthin.de/bausparvertrag-gekündigt-fachanwalt.html).



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