Einfacher Blutspenden für homosexuelle und bisexuelle Männer!?!

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Beim Blutspenden gibt es sogenannte Risikogruppen, bei denen die Blutspende ausgeschlossen oder verzögert wird. Darunter fällt auch die Rückstellung oder das Blutspendeverbot von Menschen mit sexuellem Risikoverhalten[1]. Im Diskurs steht dieses Verfahren derzeit erneut für homosexuelle und transgeschlechtliche Männer, bei denen das Risiko einer Hepatitis- oder HIV-Erkrankung höher bewertet wird als bei heterosexuellen Menschen beziehungsweise homosexuellen Frauen.

Grundsätzlich ist das Risiko für alle gleich, sich beim ungeschützten Geschlechtsverkehr insbesondere Analverkehr mit wechselnden Partnern zu infizieren. In der Vergangenheit war HIV unter homosexuellen Männern zwar weit verbreitet, sodass die Sicherheit der Blutspendeempfänger nicht mehr gewährleistet werden konnte, die Zahlen sind jedoch in den letzten Jahren zurückgegangen. Heterosexuelle steckten sich dagegen öfter mit dem Virus an. Während die Bundesärztekammer daran festhält und in dem Verfahren kein Verbot oder eine Diskriminierung sieht, sehen Betroffen-Verbände in dieser Praxis eine klare Form der Diskriminierung[2].

Das Sexualverhalten von Männern mit Männern wird pauschal als Risikoverhalten eingestuft.

 

Die Fakten auf den Punkt gebracht:

  • Homo- und bisexuelle Männer dürfen nur Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex hatten. Ansonsten wird die Blutspende für 12 Monate zurückgestellt.
  • Jede Spende wird auf HIV getestet. Aufgrund der modernen Nachweistechniken und Präventionsmöglichkeiten, liegt die Gefahr sich über eine Blutspende zu infizieren bei 1 zu 1 Millionen. Dagegen liegt die Gefahr, Blut einer falschen Blutgruppe durch Verwechslung zu bekommen/erhalten, bei 1 zu 2.000[3]. Auch hieran kann man versterben.
  • Eine Rückstellungsfrist von mehr als einem Monat ist für die betroffenen Risikogruppen nicht zu begründen. Statt der Sexualität solle das Sexualverhalten als Kriterium für das Blutspenden gelten.

Richtig ist, dass neben der Testung weiterhin die Feststellung der Spendereignung erforderlich ist, um die Sicherheit der Empfänger in Deutschland zu gewährleisten[4]. Fraglich ist nur, ob es nicht bessere Wege dazu gibt als den derzeit gewählten.

Ein Vorbild könnte in diesem Fall Großbritannien sein. Ab dem Sommer 2021 soll nur noch ausschlaggebend sein, ob eine Person innerhalb von drei Monaten wechselnde Sexualpartner oder eine feste Beziehung hat, unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Zur Vermeidung von Risiken soll stärker als bisher ein Fokus auf riskante Sexualpraktiken wie zum Beispiel den Chemsex gelegt werden, eine Form von Geschlechtsverkehr mehrerer Beteiligter unter dem Einfluss von Drogen[5].

Dies ist vorzugswürdig: die echten Risiken beim Namen zu nennen, erhöht nicht nur den Schutz der Empfänger, es trägt auch zur Aufklärung der Bevölkerung und einer integrativen Gesellschaft bei.

[1] https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/MuE/Blutspende_22072016.pdf

[2] https://www.aidshilfe.de/blutspendeverbot-schwule-bisexuelle-maenner

[3] https://www.frankfurt-aidshilfe.de/en/node/921

[4] https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/medizin-ethik/wissenschaftlicher-beirat/veroeffentlichungen/haemotherapietransfusionsmedizin/blutspende-von-personen-mit-sexuellem-risikoverhalten/

[5] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119344/Grossbritannien-hebt-Beschraenkung-fuer-homosexuelle-Blutspender-auf



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