Entscheidung des BVerfG zu der Frage: Gibt es ein Recht auf Rausch?

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Bundesverfassungsgericht, hatte über drei Richtervorlagen von Amtsgerichten zu entscheiden, die die derzeitigen Cannabisvorschriften im  BtMG als verfassungswidrig ansahen. Zur Entscheidung standen u.a. die §§ 29 Abs. 1 Nr. 3, 29a und 31a BtMG.  


Als Hauptargument für die Vorlage war vorgebracht worden, dass der Verbot von Besitz von Cannabis unverhältnismäßig in eine Vielzahl von Grundrechten eingreife, u.a. die allgemeine Handlungsfreiheit.

Aufgrund der Legalität von Alkohol gebiete der Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 3 Abs. 1 GG.

Schließlich genügten die Vorschriften nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, weil die Grenzen des §31 a BtMG, der die Einstellung des Strafverfahrens ermöglicht, zu unbestimmt seien.


Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht laut einer Pressemitteilung vom heutigen Tag entschieden[1]. Es hält damit an seiner Entscheidung aus dem Jahr 2014[2] fest. Es sah in der Entscheidung der Strafbarkeit von Cannabisprodukten vor allem eine politische Entscheidung und keine auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende – und damit zwingende – Entscheidung, die bereits Auswirkungen auf jetzt angeklagte Fälle habe.

Wörtlich heißt es: „Es ist Sache des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, Strafnormen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Rechtspolitische Forderungen nach einer „besseren Cannabispolitik“ sind daher generell nicht geeignet, die Entscheidung des Gesetzgebers im Hinblick auf ihre Erforderlichkeit zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks verfassungsrechtlich tragfähig in Zweifel zu ziehen. Gesicherte kriminologische Erkenntnisse, die geeignet wären, den Gesetzgeber zu einer bestimmten Behandlung einer von Verfassung wegen gesetzlich zu regelnden Frage zu zwingen oder doch die getroffene Regelung als mögliche Lösung auszuschließen, zeigen die Vorlagen nicht auf.“[3]


Ein solcher Referentenentwurf der Bundesregierung[4] liegt nach zähem Ringen derzeit vor und war erst vor kurzen in einer Länder- und Verbändeanhörung diskutiert worden. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt dieser Diskurs weiter offen.  

[1] Bundesverfassungsgericht - Presse - Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

[2] Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verfahren betreffend Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes hinsichtlich des unerlaubten Umgangs mit Cannabisprodukten

[3] Bundesverfassungsgericht - Presse - Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

[4] Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit – Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (bundesgesundheitsministerium.de)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Daniela Hery LL.M. (MedR)

Beiträge zum Thema