Einfuhr von Rohdiamanten (Kimberley-Prozess und Außenwirtschaftsstrafrecht)

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Die Einfuhr von Rohdiamanten in die Europäische Union (EU) ist streng reguliert, um den Handel mit Konfliktdiamanten zu unterbinden. Da der Diamantenhandel oft mit illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche und Korruption in Verbindung gebracht wird, ist die EU Mitglied im Kimberley-Prozess-Zertifikationssystem. Dieses System stellt sicher, dass die Diamanten legal erworben und nicht zur Finanzierung von Konflikten verwendet werden.


Importeure, die Rohdiamanten in die EU bringen wollen, müssen nachweisen, dass die Diamanten aus einem nach dem Kimberley-Prozess zertifizierten Land stammen und dass sie über das entsprechende Zertifikat verfügen. Zusätzlich müssen alle relevanten Zoll- und Steuervorschriften eingehalten sowie die erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorgelegt werden.


Die illegale Einfuhr von Rohdiamanten wird gemäß § 18 Abs. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) geahndet. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu hohen Geldstrafen, der Beschlagnahme der Diamanten oder sogar zu Freiheitsstrafen führen.


Der Kimberley-Prozess, der 2003 ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, den Handel mit Diamanten, die in Kriegsgebieten abgebaut und zur Finanzierung bewaffneter Konflikte verwendet werden, zu unterbinden. Er fordert, dass alle Rohdiamanten bestimmte Anforderungen erfüllen, einschließlich der Ausstellung eines Zertifikats, das bestätigt, dass die Diamanten konfliktfrei sind. Durch das Zertifizierungssystem werden die Diamanten vom Abbauort bis zum Export oder Import überwacht, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Finanzierung von Konflikten beitragen. Der Kimberley-Prozess hat maßgeblich dazu beigetragen, den Handel mit Konfliktdiamanten zu reduzieren, und heute gelten über 99 % der weltweit gehandelten Diamanten als konfliktfrei.




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Foto(s): Torsten Hildebrandt

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