Einklagen: Was ist das? Wie geht das?

  • 1 Minuten Lesezeit

Wer keinen Studienplatz erhalten hat, überlegt oft, sich „einzuklagen“. Doch was bedeutet das eigentlich? Und wie geht das?

Die Universitäten sind verpflichtet, alle ihre Lehrkapazitäten einzusetzen, um so viele Studienplätze wie möglich anzubieten. Dies folgt aus dem sog. NC-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In einem komplizierten Verfahren aus Kapazitätsverordnung, Schwundquoten und horizontaler Verteilung wird daher ausgerechnet, wie viele Studienplätze in Studiengang anbieten kann.

Wer eine Ablehnung erhalten hat, muss zunächst Widerspruch erheben, so z. B. in Hamburg, in einigen Bundesländern auch direkt gegen den Ablehnungsbescheid klagen, so z. B. in NRW. Das alleine hilft aber noch nicht. In einem Eilverfahren muss man das Verwaltungsgericht anrufen. Dort stellt man den Antrag, die Berechnung der Anzahl der Studienplätze zu überprüfen und erhebt Anspruch auf einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität. Nicht selten ist die Berechnung des Gerichtes eine andere und es stehen noch weitere Plätze zur Verfügung. Diese Plätze werden dann aber nur unter denjenigen vergeben, die bei Gericht ein Eilverfahren eingeleitet haben.

Wichtig ist außerdem, einen Antrag zu stellen, einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität zu erhalten. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern kann man das im Rahmen des Widerspruchsverfahrens tun, in anderen gibt es vorgelagerte Fristen.

Rechtsanwalt Bernhard Maurer ist spezialisiert auf das Verwaltungsrecht und vertritt und berät Studierende deutschlandweit. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail für einen ersten kostenlosen Kontakt. Dabei kann ich Ihnen auch die Kosten für das Verfahren nennen, auch diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Bernhard Maurer

Beiträge zum Thema