Einkommensteuererklärung Spanien 2019 – Abgabe Juni 2020

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Die spanische Einkommensteuererklärung (D100) für das Jahr 2019 ist bis zum 30.06.2020 abzugeben.

Zusammen mit der Einkommensteuererklärung ist auch eine Vermögenssteuererklärung abzugeben. Wenn das Vermögen 700.000 Euro überschreitet, dann sollte geprüft werden, ob eine Vermögenssteuererklärung im Modell 714 abzugeben ist.

Beachten Sie:

Wenn Sie mehr als 50.000 Euro Vermögen außerhalb Spaniens, bspw. in Deutschland oder in der Schweiz, haben, dann ist schon bis zum 31.03.2020 die sogenannte Auslandsvermögenssteuererklärung im Modell 720 abzugeben.

Die Bußgelder sind erheblich, ab 1.500 Euro für verspätete Steuererklärungen und ab 5.000 Euro für nicht oder unvollständig abgegebene Auslandsvermögenssteuerklärungen.

Die hohen Bußgelder zwingen zu einer pünktlichen und vollständigen Steuererklärung im Modell 720, insbesondere auch deshalb, da das Modell 720 keine Steuerzahllast auslöst, sondern nur Informationscharakter hat.

Beachten Sie hierzu, dass zurzeit die EU-Kommission ein Beschwerdeverfahren gegen Spanien wegen der Unverhältnismäßigkeit der Bußgelder beendet und Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen wird, wenn die Bußgelder nicht gesenkt werden.

Nutzen Sie unseren Service zur Verteidigung in Bußgeldsachen des Modells 720.

Ist die spanische SL (GmbH) steuerlich interessant im Jahre 2020, um Einkommensteuer zu sparen?

Auf Mallorca oder dem spanischen Festland ist die spanische SL erst interessant, wenn Sie mehr als 40.000 Euro Gewinn im Jahr haben, um die Steuerlast zu vermindern.

Die spanische SL ist insbesondere auf Teneriffa, Gran Canaria oder einer anderen kanarischen Insel interessant. Dort kann durch Ansparrückstellungen (RIC) oder eine ZEC-Gründung ein Körperschaftssteuersatz von 4 % erlangt werden. Dieser kann dann zusammen mit einer Dividendenbesteuerung von maximal 23 % in Spanien und einer Gewerbesteuerfreiheit bis 1 Mio. Euro Umsatz nicht mehr als 27 % Gesamtsteuerbelastung auslösen.

Lassen Sie sich steuerlich vor jeder Firmengründung in Spanien beraten und die Firmengründung durch uns durchführen.


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