Einmal Cannabis im Straßenverkehr – nicht automatisch Entzug der Fahrerlaubnis

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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat mit Urteil vom 25.04.2017 (Az. 11 BV 17.33) entschieden, dass eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht ohne weitere Feststellungen den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt. Daher hat der VGH München das Urteil des VG München aus dem November 2016 aufgehoben.

Was war passiert?

Der Kläger konsumierte gelegentlich Cannabis und war unter dem Einfluss von Cannabis Auto gefahren. Hierfür wurde im Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Bußgeld von 500,- Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt. Parallel wurde ihm von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei, weil er den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht trennen kann. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte weder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet noch eine anderweitige Aufklärungsmaßnahme unternommen.

Nach Ansicht des VGH München hätte die Fahrerlaubnisbehörde zunächst entscheiden müssen, ob der Kläger eine MPU zu absolvieren hat. 

Die Entscheidung ist aber (noch) nicht rechtskräftig. Der VGH München hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugelassen. 

Worauf ist zu achten?

Neben einer Verteidigung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren, müssen die sich anschließenden möglichen Konsequenzen bzgl. der Fahrerlaubnis von Anfang an mit in Betracht gezogen werden. Ob und welches Vorgehen hier nötig ist, um eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden oder die Zeit ohne Fahrerlaubnis möglichst kurz zu halten, kann nur ein versierter Verteidiger beurteilen.

Rechtsanwalt Hamm hat sich u. a. auf die Verteidigung gegen den Vorwurf von Drogenfahrten, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und die damit zusammenhängenden verwaltungsrechtlichen Folgen spezialisiert. Reagieren Sie nicht blind auf Schreiben der Polizei oder der Fahrerlaubnisbehörde, sondern rufen Sie Rechtsanwalt Hamm gleich an, damit er Sie von Anfang an unterstützen und alle Möglichkeiten der Verteidigung für Sie ausschöpfen kann. Rechtsanwalt Hamm hilft in Strafverfahren und Bußgeldsachen – deutschlandweit.

Rechtsanwalt Werner Hamm

Fachanwalt für Strafrecht

Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte



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