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Eintrag aus Schuldnerverzeichnis löschen lassen ⚠️

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Das Schuldnerverzeichnis ist ein öffentliches Register, das bei den Zentralen Vollstreckungsgerichten geführt wird und Einträge über Schuldner enthält, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Eine vorzeitige Löschung dieser Einträge ist möglich, erfordert jedoch den Nachweis eines vollständigen Forderungsausgleichs gegenüber dem Gläubiger, oft durch einen entwerteten gerichtlichen Titel. Betroffene erhalten vor einer Eintragung eine “Eintragungsanordnung“, gegen die innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden kann. Ein spezialisierter Anwalt kann den oft langwierigen Prozess der Löschung beschleunigen und effektiv unterstützen. Das Schuldnerverzeichnis ist zudem einsehbar für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, und die Löschung eines Eintrags kann positive Auswirkungen auf die Bewertungen bei Auskunfteien wie der Schufa haben. Wer Unterstützung beim Löschen eines Eintrags benötigt, kann sich per Mail oder Telefon an die im Beitrag genannte Adresse wenden für eine Ersteinschätzung und weitere Hilfestellung.

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Wer in seinem Leben einmal finanzielle Schwierigkeiten hatte oder nicht alle Schulden bezahlen konnte, wird teilweise mit Einträgen im Schuldnerverzeichnis konfrontiert. Können Betroffene solche negativen Einträge löschen lassen?

Nachfolgend einige Hinweise, wie Sie mit Einträgen im Schuldnerverzeichnis umgehen können.

Was ist das Schuldnerverzeichnis?

Das Schuldnerverzeichnis ist ein Register aller Schuldner, das beim jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgericht des Bundeslandes geführt wird. Es gibt dazu gesetzliche Regelungen in der Zivilprozessordnung (ZPO). 

Eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis kann beispielsweise erfolgen, wenn ein Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses nicht nachgekommen ist. Auch wenn eine Vollstreckung keinen Erfolg verspricht, weil der Schuldner einkommenslos oder vermögenslos ist, kommt es zu einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis.

Viele Betroffene wissen nicht, dass es einen Eintrag im öffentlichen Register gibt. Auffällig werden häufig solche Einträge, wenn aufgrund noch negativen Schufa-Einträgen oder negativen Creditreform-Einträgen Kredite verweigert werden oder Finanzierungen nicht möglich sind.

Nur wer einen solchen Eintrag vorzeitig löschen lässt, kann zeitnah wieder unbeschwert leben. 

Vorwarnung vor Eintrag im Schuldnerverzeichnis

Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis erfolgt nicht aus „heiterem Himmel“. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass zuvor eine sogenannte Eintragungsanordnung zu erfolgen hat. 

Diese „Eintragungsanordnung“ wird vom Gerichtsvollzieher mit einer kurzen Begründung dem Schuldner schriftlich zugestellt oder mündlich zu Protokoll erklärt.

Mit anderen Worten: Wenn Sie ein Dokument mit der Überschrift „Eintragungsanordnung“ bekommen, ist Alarm gegeben. Dieses Dokument braucht man in der Regel auch, um einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis später löschen lassen zu können.

Sie können gegen eine Eintragungsanordnung Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss allerdings innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Allerdings ergibt sich aufgrund des Widerspruchs keine aufschiebende Wirkung, sodass trotz Widerspruchs aufgrund der Eintragungsanordnung die Eintragung im Schuldnerverzeichnis vorgenommen wird.

Viele Betroffene nehmen aber in Krisenzeiten eine solche Eintragungsanordnung nicht ernst und versäumen die Zwei-Wochen-Frist. Dann ist ein Rechtsmittel gegen die Eintragungsanordnung nicht mehr möglich. 

In einem solchen Fall hilft es nur, den negativen Eintrag löschen zu lassen.

Ist eine Löschung im Schuldnerverzeichnis möglich?

Eine Löschung im Schuldnerverzeichnis kann erfolgen. Wichtig ist dabei der Nachweis, dass der Gläubiger die gesamte Forderung ausgeglichen bekommen hat. 

Ein entsprechendes Dokument wird dafür benötigt. Viele Gerichte fordern auch einen entwerteten gerichtlichen Titel als Nachweis dafür, dass ein vollständiger Forderungsausgleich erfolgt ist. Ggf. sind weitere Belege vorzulegen.

In vielen Fällen ist es zunächst notwendig, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Eine beauftragte Anwaltskanzlei kann dies qualifiziert und auf kurzem Wege vornehmen. Ohne die notwendigen Unterlagen ist ein Löschen des Eintrags im Schuldnerverzeichnis nicht einfach so möglich.

Erst wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen und dem zuständigen Gericht übermittelt worden sind, kommt eine Löschung des Eintrags im Schuldnerverzeichnis infrage.

Was nicht ausreicht, ist die Übermittlung eines Kontoauszuges, aus dem sich eine Zahlung ergibt, oder eine anderweitige Quittung. Die Gerichte sind an dieser Stelle sehr genau und detailversessen. 

Es muss ein konkreter Nachweis erbracht werden, dass die Forderungen des Gläubigers vollständig befriedigt worden sind. Liegt der Nachweis nicht vor, bleibt der Eintrag im Schuldnerverzeichnis veröffentlicht.

Eine Randbemerkung: Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, dem Schuldnerregister eine vollständige Befriedigung anzuzeigen. Allerdings gibt es einen Anspruch auf Bestätigung des vollständigen Forderungsausgleichs. Ich habe auch wiederholt erlebt, dass es anwaltlicher Hilfe bedarf, um eine solche Bestätigung zu erhalten und einen negativen Eintrag letztlich löschen zu lassen.

Wie lange dauert ein vorzeitiges Löschen eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis?

Wie lange ein Löschen aus dem Schuldnerverzeichnis dauert, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn sich Betroffene mühsam selbst die notwendigen Unterlagen und Vorgehensweisen zusammensuchen und zusammenrecherchieren, können unnötiger Weise mehrere Monate vergehen.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann dies für Sie schnellst möglich erledigen.

Es wird insbesondere darum gehen, den Fall zu prüfen, die notwendigen Unterlagen zum Löschen des Eintrags aus dem Schuldnerverzeichnis zusammenzutragen und ordnungsgemäß eine Bereinigung des Schuldnerverzeichnisses herbeizuführen.

Wenn ich beauftragt werde, schaffen ich es in der Regel, solche Fälle binnen Wochen abzuschließen. 

Zentrales Schuldnerverzeichnis zum Löschen konsultieren?

Es gehört dazu, überhaupt die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, sowie das zuständige zentrale Schuldnerverzeichnis ausfindig zu machen.

Vor diesem Schritt muss aber unter Umständen mit dem Gläubiger und den Gerichtsvollziehern korrespondiert werden. 

Um einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis schnellst möglich löschen zu lassen, können Sie mir gern Ihren Fall per Mail schildern und meine kostenfreie Ersteinschätzung einholen. Ich prüfe gern, inwieweit ich Ihnen zeitnah helfen können, wieder unbeschwert und ohne Probleme mit dem zentralen Schuldnerverzeichnis zu leben. 

Wer kann Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis fordern?

Das Schuldnerverzeichnis ist ein öffentliches Register. Gem. § 882f ZPO kann jeder Auskunft verlangen, der darlegt, dass er die Auskunft für die im Gesetz genannten erlaubten Zwecke benötigt.

Beispielsweise kann eine Auskunft für Zwecke der Zwangsvollstreckung verlangt werden. Auch wenn es um die gesetzlichen Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit geht oder um die Verfolgung von Straftaten, ist eine Einsicht in das Schuldnerverzeichnis möglich.

Wer einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis löschen lassen will, kann und sollte einen Blick in das Schuldnerverzeichnis werfen. Hierbei kann Sie ein spezialisierter Rechtsanwalt behilflich sein, der die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis für Sie insgesamt organisiert, begleitet und durchsetzt.

Schufa und Schuldnerverzeichnis? Löschen lassen, sonst gibt es Probleme!

Wie oben bereits erwähnt, greifen die Schufa, Creditreform und alle anderen Auskunfteien auf dieses öffentliche Register zu und übernehmen zeitnah die Daten und jede Veränderung aus dem Schuldnerverzeichnis. 

Mit anderen Worten: Wenn eine Löschung im Schuldnerverzeichnis geschafft wird, führt dies kurzfristig dazu, dass auch eine Löschung bei der Schufa oder Creditreform eintritt.

Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie Probleme mit Einträgen im Schuldnerverzeichnis haben. Ich lösche für Mandantinnen und Mandanten negative Einträge im Schuldnerverzeichnis.  

Nehmen Sie per Telefon oder E-Mail-Kontakt zu mir auf. Meine E-Mail-Adresse lautet feil@recht-freundlich.de. Auch wenn Ihnen nicht alle Unterlagen zur Verfügung stehen, helfe ich Ihnen auch bei der Beschaffung der entsprechenden Unterlagen.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil


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