Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherungen bei Streit über wirksame Widerrufsbelehrung

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Die vorzeitige Lösung aus Darlehensverträgen ist für Kreditnehmer meist eine sehr teure Angelegenheit. Die Banken überziehen ihre Kunden als Gegenleistung für die Entlassung aus den Verträgen nicht selten mit horrenden Vorfälligkeitsentschädigungen. Vielen Anlegern aus Ingolstadt und Umgebung kann geholfen werden, sich kostengünstig oder sogar völlig kostenlos aus den Darlehensverträgen zu lösen. Die Lösung bietet meist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung gibt den Verbrauchern die nötige Sicherheit, um sich gegen die scheinbare Übermacht der Banken und Sparkassen zur Wehr zu setzen.

Rechtsschutzversicherungen stellten sich bislang auf den Standpunkt, Deckungsschutz für den Streit um die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung könne nicht gewährt werden, wenn das Darlehensvertragsverhältnis bereits vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingegangen worden ist. Dieser Argumentation schob der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24.04.2013, Az.: IV ZR 23/12, zu Recht einen Riegel vor. Der Sachverhalt verhielt sich so, dass eine Privatperson den Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht im Jahr 2012 mit dem Widerruf eines im Jahr 1995 abgeschlossenen Vertrags beauftragt hat.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist der maßgebliche Zeitpunkt, welcher den Rechtsschutzfall auslöst, derjenige, in welchem sich das Kreditinstitut bzw. die Versicherungsgesellschaft gegen einen berechtigten Widerruf zur Wehr setzt und diesen rechtswidrig zurückweist. Nach den höchstrichterlichen Vorgaben kommt als frühestmöglicher Zeitpunkt dabei das dem Anspruchsgegner vorgeworfene pflichtwidrige Verhalten in Betracht, aus dem der Versicherungsnehmer seinen Anspruch herleitet. Dies ist die rechtswidrige Weigerung der Bank, einen wirksamen Widerruf zu akzeptieren.

Im Ergebnis hat die Rechtsschutzversicherung sämtliche Rechtsverfolgungskosten zu tragen, wenn im Zeitpunkt des rechtmäßig erklärten Widerrufs ein entsprechender Rechtsschutzversicherungsvertrag besteht. Der Streit um die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich vom Privatrechtsschutz umfasst.

Rechtsanwalt Tobias Reber aus Ingolstadt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Sie die Frage nach Deckungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung und prüft Ihre konkrete Widerrufsbelehrung auf Fehler.

Reagieren Sie jetzt, es lohnt sich.



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