Einvernehmliche Scheidung

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Ihre Situation:


Sie möchten „nur“ geschieden werden?


…weil Sie sich mit Kinderbetreuung, Finanzen und Haus/Möbeln einig sind

…weil Sie keine Kinder haben und finanziell unabhängig voneinander sind

…weil Sie alles Weitere schon geregelt haben oder später regeln möchten



Egal, was der Grund ist, es ist möglich. Die Ehescheidung quasi als offizieller Schlussstrich, vielleicht als heilsamer Endpunkt oder Eröffnung eines neuen Lebensanschnittes, kann unabhängig von anderen Trennungsangelegenheiten beantragt werden.


Vorab können Sie sich über sämtliche Fragen ausführlich beraten lassen und eine Trennungsfolgenvereinbarung treffen. Dieser nachträgliche Ehevertrag ist oft schneller erarbeitet und kostengünstiger, als eventuelle Streitigkeiten über Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Steuern, das Familienheim, die Möbel oder das Auto gerichtlich zu klären.


Wenn Uneinigkeit über das Sorgerecht oder die Betreuungszeiten (Umgänge) bezüglich der Kinder besteht, kann dies auch außergerichtlich anwaltlich unterstützt werden. Daneben gibt es Mediation oder Hilfe durch das Jugendamt.  


Für die Scheidung reicht es, wenn eine/r durch einen Anwalt/eine Anwältin den Scheidungsantrag bei Gericht stellt.


Der andere kann ohne anwaltliche Vertretung einwilligen oder ebenfalls die Scheidung beantragen.


Über die Kostenteilung können Sie eine wirksame Vereinbarung treffen.


Da Gericht prüft die Rentenansprüche und teilt sie hälftig (es sei denn, Sie haben den sog. Versorgungsausgleich ohnehin zuvor ausgeschlossen).


Es gibt einen gemeinsamen Termin und das Verfahren ist abgeschlossen.


Ihr/e Rechtsanwalt/-Anwältin berät Sie selbstverständlich zu dem für Sie passenden Vorgehen und weist Sie dennoch auf Ihre Rechte „drumherum“ hin.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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