Einvernehmliche Scheidung: Diese Vorteile hat sie!

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Ist man sich mit dem Noch-Ehepartner einig, dass die eigene Ehe am Ende ist, wird man sich untereinander häufig auch darüber einig, dass man sich scheiden lassen will.

Diese Einigkeit eröffnet die Möglichkeit einer sog. einvernehmlichen Scheidung, die für alle Beteiligten – Partner, aber auch Kinder – etliche Vorteile mit sich bringt. Denn beschränkt man sich im Scheidungsverfahren auf die Scheidung und lässt Dinge wie Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinnausgleich etc. zunächst außen vor, geht eine einvernehmliche Scheidung deutlich schneller als eine streitige Scheidung und kostet weniger.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung? 

Der Name lässt es vermuten: Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich die noch verheirateten Partner über die Scheidung an sich einig sind. Über mehr muss man sich prinzipiell nicht einig werden, denn Details der Scheidung und ihre Folgen (sog. Folgesachen) wie z. B. Sorgerecht, Unterhalt etc. kann man z. B. einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln oder vom Familiengericht in einem gesonderten Verfahren klären lassen.

Einvernehmliche Scheidung: Das sind die Voraussetzungen

Sich einig über die Scheidung zu sein, ist wohl die wichtigste Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. Allerdings müssen zudem zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um sich nicht streitig scheiden lassen zu müssen.

Zum Zeitpunkt der Scheidung (nicht bei Antragstellung!) muss das sog. Trennungsjahr bereits abgelaufen sein.

Denn in Deutschland wird eine Ehe nur geschieden, wenn die Ehe tatsächlich zerrüttet ist („Zerrüttungsprinzip“). Haben sich die Partner vor mehr als einem Jahr getrennt und sind sich über den Scheidungswunsch einig, gehen Familiengerichte davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist und geschieden werden kann.

Und: Wenigstens ein Noch-Ehepartner muss von einem Anwalt vertreten werden.

Denn vor dem Familiengericht herrscht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Das bedeutet: Nur ein Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag bei Gericht wirksam stellen. Zwei Anwälte sind hingegen nicht zwingend notwendig. Zustimmen kann der andere Partner dem Scheidungsantrag auch, ohne anwaltlich vertreten zu sein.

Das sind die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung hat einige Vorteile.

  1. Die einvernehmliche Scheidung geht schneller als eine streitige Scheidung. Denn bei einer streitigen Scheidung ist eine Scheidung erst drei Jahre nach einer Trennung möglich, wenn nicht ein Partner bereits nach einem Jahr beweisen kann, dass die Ehe zerrüttet ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird die Zerrüttung der Ehe bereits ein Jahr nach der Trennung vom Gericht angenommen. Außerdem prüft das Familiengericht inhaltlich im Wesentlichen nur, ob zum Zeitpunkt der Scheidung das „Trennungsjahr“ abgelaufen ist. Verzichtet der Anwalt im Scheidungsverfahren auf Anträge zu Sorgerecht, Unterhalt etc., muss das Gericht darüber nicht aufwendig Beweis erheben und entscheiden. So kann man sich schnell einvernehmlich scheiden lassen, ohne sich über alle Details einigen zu müssen.
  2. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel deutlich günstiger als eine streitige Scheidung. Einerseits, weil grundsätzlich ein Rechtsanwalt ausreichen kann. Andererseits, weil der Antrag auf die Scheidung vor Gericht allein ausreicht und nicht gleichzeitig über alle Folgesachen entschieden werden muss. Denn das würde die Gerichtskosten deutlich erhöhen.

Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen?

Sie sind sich mit Ihrem Noch-Ehepartner darüber einig, dass Sie sich scheiden lassen wollen? Sie benötigen nun einen Rechtsanwalt, der Sie vor Gericht vertritt und den Scheidungsantrag stellt? Oder benötigen Sie Rat, ob es in Ihrem Falle nicht doch sinnvoller ist, selbst auch einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre Interessen vertritt?

Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder über das anwalt.de-Kontaktformular


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