Einvernehmliche Scheidung - geht das mit einem Anwalt?

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Scheidung mit einem Anwalt

Wenn beide Eheleute sich einig sind, dass sie sich trennen wollen, alle sogenannten Folgesachen (Unterhalt, Vermögen, Kinder etc.) geregelt sind oder keiner weiteren Regelung bedürfen und die Eheleute sich noch sachlich unterhalten können, dann ist die Scheidung mit einem Anwalt möglich und sinnvoll.

Tatsächlich ist aber nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten. Das hat den Hintergrund darin, dass ein Anwalt niemals beide Ehegatten gleichzeitig vertreten kann, er wäre sonst in einer Interessenkollision. Der Anwalt muss Sie also vorher darauf hinweisen, dass nur einer der Ehegatten von ihm vertreten wird. Der andere wird lediglich "informiert". Sofern doch Streit über Folgesachen auftritt, ist der dann nicht vertretene Ehegatten gehalten sich einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Wenn aber beispielsweise über eine Scheidungsfolgevereinbarung alles vermögensrechtliche bereits geklärt ist, ist der Weg zu einem Anwalt zur Einleitung der einvernehmlichen Scheidung der kostengünstigere Weg. Die Anwaltskosten können dann hälftig geteilt werden, wobei auch hier der von dem Anwalt vertretene die Rechnung erhält, der andere Ehegatte dann aber im Wege einer internen Absprache diese zur Hälfte erstattet. Verfügt einer der Ehegatten über wenig Einkommen/Vermögen und erhält Verfahrenskostenhilfe, so ist es günstig, dass dieser den Anwalt beauftragt und das Scheidungsverfahren dann über die Verfahrenskostenhilfe finanziert werden kann. Für den anderen Ehegatten bleiben dann nur noch die hälftigen Gerichtskosten.


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