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Elektronische Preisschilder: Preise wie an der Tankstelle?

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Auf Preise nach Tageszeit könnten sich bald die Kunden im Einzelhandel einstellen müssen, ähnlich wie man dies bereits von Tankstellen kennt. Mithilfe von elektronischen Preisschildern lassen sich Preisauszeichnungen über eine Zentrale steuern. Die Supermarktkette Rewe und die Elektronikketten Media Markt und Saturn haben die neue Auszeichnungsmethode testweise in einigen Filialen eingeführt. Doch was könnte die neue Technologie für den Verbraucher bedeuten?

Rechtliche Vorgaben für Preisauszeichnung

Ist dies überhaupt rechtlich zulässig? Ja. Denn die Auszeichnung am Produkt gilt aus juristischer Sicht lediglich als Angebot. Letztlich entscheidend ist der Preis, der an der Kasse erscheint und eingegeben wird. Natürlich müssen auch bei der neuen Technologie die gesetzlichen Vorschriften für Preisangaben, etwa die Preisangabenverordnung (PAngV), beachtet werden. Die bekannten Preisschilder werden jedoch durch Bildschirme ersetzt, die den jeweiligen Preis anzeigen.

Einsparungen bei Auszeichnungen

Läden, die die neue Preisauszeichnung eingeführt haben, rüsten entsprechend auf und statten ihre Angebote mit elektronischen Preistafeln aus. Die Investition kann sich für die Händler auch rechnen. Bei der konventionellen Preisauszeichnung fallen Kosten an, die sich mit der elektronischen Preisauszeichnung einsparen lassen. Bisher müssen bei Preisänderungen neue Etiketten ausgedruckt und die Waren händisch ausgezeichnet werden. Die anfallenden Kosten, etwa für Personal und die Druckkosten, fallen bei den Mini-Bildschirmen nicht an.

Preissteigerungen und Sonderangebote

Die neue Kennzeichnung könnte jedoch auch aus anderen Gründen zu steigenden Preisen führen. Denn mithilfe der Technik lassen sich mehrmals täglich die Preise anpassen. Man kennt das bereits von Tankstellen, die zum Beispiel vor Ferien oder Feiertagen noch schnell an der Preisschraube drehen. Auf solche Szenarien müsste man sich dann auch im Supermarkt einstellen, etwa wenn der Kasten Bier mal schnell vor einem Fußballspiel verteuert wird. Auf der anderen Seite könnten sich die Preisschilder auch für den Verbraucher rechnen. Denn damit kann der Handel beispielsweise vor Geschäftsschluss gezielt Schnäppchen anbieten.

Flexiblere Preisauszeichnung

Welche Folgen die neue Auszeichnungsmethode für Verbraucher haben kann, ist derzeit nicht absehbar. Auch Verbraucherschützer sind sich uneins. Teilweise werden „Flatterpreise“ befürchtet, andererseits könnten so die Bedürfnisse der Kunden besser berücksichtigt werden. Die Gefahr von Wackelpreisen kann letztlich auch produktabhängig sein. Läden, die ihre Produkte in Konkurrenz mit Onlinehändlern anbieten, könnten vergleichsweise schneller ihre Preise anpassen müssen, als dies zum Beispiel bei Lebensmitteln der Fall wäre, schätzen die Experten.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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