Elterngeld Plus: Reduzierung der Arbeitszeit in Ausbildung beim viermonatigen Partnerschaftsbonus

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Wollen Eltern beim Bezug von Elterngeld Plus den viermonatigen Partnerschaftsbonus gemeinsam in Anspruch nehmen, so müssen beide Eltern gleichzeitig ihre Erwerbstätigkeit zulässigerweise auf 25 bis 30 Wochenstunden reduzieren, so das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 07.11.2017 (Az: L 11 EG 2662/17). Diese Voraussetzung sei nicht gegeben, wenn ein Elternteil in einer Ausbildung „offiziell“ unverändert voll arbeite und hierfür auch volles Gehalt beziehe, auch wenn er seine aufgewendete Arbeitszeit faktisch reduziere.

In dem hier entschiedenen Fall beantragten die Eltern bei der zuständigen Elterngeldstelle Elterngeld, auch in Form des viermonatigen Partnerschaftsbonus. Die Ehefrau reduzierte in dem für den Partnerschaftsbonus maßgeblichen Zeitraum ihre Erwerbstätigkeit von 40 auf 30 Stunden wöchentlich. 

Der Ehemann absolvierte eine Ausbildung (Studium für den gehobenen Verwaltungsdienst). Der Umfang der Ausbildung betrug laut Arbeitgeberbescheinigung durchgehend weiterhin 41 Wochenstunden. Die Elterngeldstelle lehnte den Partnerschaftsbonus ab, da der Ehemann weiterhin voll beschäftigt sei, auch wenn der Stundenplan lediglich 26 Wochenstunden umfasse.

Auszubildender zwar Arbeitnehmer 

Das LSG bestätigte die Rechtsauffassung der Elterngeldstelle mit dem Hinweis auf das Ziel der neuen Elterngeldregelung. Hiernach solle die Förderung von Eltern verbessert werden, die sich gemeinsam um das Kind kümmern und deshalb zeitlich reduziert ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Ehemann sei zwar als Arbeitnehmer im Sinne des Elterngeldrechts zu betrachten, wenn er in Berufsausbildung beschäftigt sei. 

Aber keine zulässige Reduzierung der Arbeitszeit

Die Berufstätigkeit sei allerdings nicht in rechtlich zulässiger Weise reduziert worden. Auch wenn der Stundenplan an der Hochschule nur 26 Wochenstunden umfasse und der Ehemann nach eigenen Angaben auch nicht mehr mache, sei er dennoch durchgehend offiziell 41 Wochenstunden in Ausbildung gewesen, wofür er auch durchgehend volles Gehalt erhalten habe.


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