EN Storage GmbH – Forderungsanmeldung bis 19.07.2017 – Insolvenzverfahren eröffnet

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In Sachen EN Storage GmbH hat das AG Stuttgart (Az.: 6 IN 190/17) mit Beschluss vom 02.05.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle zum Insolvenzverwalter bestellt. Eröffnungsgrund sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der EN Storage GmbH – folgend Schuldnerin genannt.

Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.07.2017 (Korrektur des Datums) schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Situation für die Insolvenzgläubiger stellt sich nach dem Sachverständigengutachten in dem Insolvenzeröffnungsverfahren zum Stichtag 21.04.2017 im Wesentlichen wie folgt dar:

Leider besteht der dringende Verdacht, dass die Storage-Systeme überwiegend nicht vorhanden sind (die Befürchtung in meiner Stellungnahme vom 13.03.2017 hat sich damit bestätigt) und die Ertragslage der Schuldnerin den Direktinvestoren und den Anleihezeichnern gegenüber falsch dargestellt wurde (Gutachten Seite 11 unten). Der Insolvenzverwalter bezieht sich dabei auf die Auskunft der Staatsanwaltschaft Stuttgart und seine eigenen Recherchen sowie die Aussagen des – zu diesem Zeitpunkt allein inhaftierten – Geschäftsführers Herrn Edvin Novalic. 

Es sei wohl tatsächlich seit dem Jahr 2012 ein Schneeballsystem betrieben worden, sowohl der laufende Geschäftsbetrieb als auch die Zinszahlungen an die Investoren seien demzufolge ausschließlich durch Kaufpreiszahlungen aus neuen „Kauf- und Überlassungsverträgen“ und den Zeichnungserlösen der Anleiheinvestoren bestritten worden (Gutachten Seite 12 Absatz 1). 

Des Weiteren bestehe der Verdacht, dass erhebliche Geldbeträge von der Schuldnerin in das inner- und außereuropäische Ausland ohne Gegenleistung abgeflossen sind, da es sich bei den Geschäften mit der angeblichen Hauptlieferantin der Storage-Systeme, mit Sitz in Hongkong, wie auch mit der Hauptmieterin in der Türkei, um Scheingeschäfte handelte (Gutachten Seite 12 Abs. 2). 

Laut Gutachten besteht zum Stichtag eine frei verfügbare Masse in Höhe von 1.411.000 Euro, der Verbindlichkeiten in Höhe von 88.143.000 Euro gegenüberstehen (Gutachten Seite 36). Der Geschäftsbetrieb kann nicht fortgeführt werden (Gutachten Seite 37). Für interessierte Insolvenzgläubiger findet sich das Sachverständigengutachten des Insolvenzverwalters auf der Webseite der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, www.schubra.de in der Rubrik Insolvenzen, EN Storage GmbH.

Ob und in welcher Höhe im Rahmen der Ermittlungen noch Gelder ausfindig gemacht und gesichert werden können, ist nicht absehbar, aber nicht unbedingt wahrscheinlich. Geringfügige Erhöhungen könnten sich über den Zugriff bei der Veräußerung eines von Herrn Beier getätigten Grundstückskaufes in Berlin-Dahlem ergeben (Gutachten Seite 12/13), das über eine Entnahme „als Gewinnvorabausschüttung“ finanziert wurde, aber in der Masse zunächst nur mit 50 % in Ansatz gebracht worden ist.

Darüber hinaus besteht eine D&O- und eine Vertrauensschaden-Versicherung zur Versicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte, die laut Insolvenzverwalter durch den Geschäftsführer der Schuldnerin, Herr Beier, über einen möglichen Schadensfall in Kenntnis gesetzt worden und damit die Anzeigenfrist gewahrt worden sein soll (Gutachten Seite 28).

Kosten bei Forderungsanmeldung über einen Rechtsanwalt: 

Bei meiner Beauftragung nur für die Forderungsanmeldung entsteht für den Insolvenzgläubiger eine 0,5-Gebühr nach Nr. 3320 VV RVG (Vergütungsverzeichnis nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) netto, zzgl. 20,00 Euro Kostenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG und der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % nach Nr. 7008 VV RVG:

Hier der Transparenz wegen einige Berechnungsbeispiele mit unterschiedlichen Werten:

Wert der Forderung5000,00 Euro10.000,00 Euro22.000,00 Euro50.000,00 Euro
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3320 VV RVG151,50 Euro279,00 Euro372,00 Euro581,50 Euro
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG20,00 Euro20,00 Euro20,00 Euro20,00 Euro
Zwischensumme netto171,50 Euro299,00 Euro392,00 Euro601,50 Euro
Umsatzssteuer Nr. 7008 VV RVG35,59 Euro56,81 Euro74,48 Euro114,29 Euro
Summe brutto207,09 Euro355,81 Euro466,48 Euro715,79 Euro

Die Kosten der Forderungsanmeldung werden in der Regel, bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung mit üblicher Police, von dieser übernommen. Wenn gewünscht, wird die Deckungszusage für Sie eingeholt.

Zu möglichen Schadensersatzansprüchen

Da die Existenz, das Eigentum und das Bestehen der Verträge mit Auftraggebern z. B. durch den Wirtschaftsprüfer, bestätigt wurden, sind bezogen auf den konkreten Fall, Schadensersatzansprüche aufgrund der unzutreffenden Testate zu prüfen und ggf. durchzusetzen. Mögliche Anspruchsschuldner sind auch die anderen involvierten Berater (z. B. Prospektverantwortliche, Steuerberater) und ggf. Ratingagenturen, Kausalität für Ihren Schaden im hier unterstellt. 

Hinsichtlich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ist die Frist des § 119 Abs. 1 VVG (Anzeigenobliegenheit des Anspruchsstellers) zu beachten und zu wahren. 

Für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzforderungen entstehen folgende Anwaltskosten:

Eine 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG netto, Kostenpauschale und Umsatzsteuer. Auch diese Kosten – wie auch die eines folgenden Gerichtsverfahrens – werden in der Regel, bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung mit üblicher Police, von dieser übernommen. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten an mich.



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