Ende des Mentholrauchs – Diese Zigaretten sind nun aufgeraucht

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Ende des Mentholrauchs – Diese Zigaretten sind nun aufgeraucht


Am 20. Mai 2020 trat das EU-Verbot für Menthol Zigaretten in Kraft. Nach vierjähriger Übergangsphase, wird bald die letzte Menthol-Zigarette verglimmen. Nachschub für Fans wird es nicht mehr geben. Der bereits im Mai 2014 verabschiedeten und 2016 in Kraft getretenen EU-Tabakrichtlinie ist es zu verdanken, dass seit Mai die Glimmstängel aus dem Handel verschwunden sind. Der EuGH meint, das Verbot sei mit Blick auf den Schutz der Gesundheit rechtmäßig.


Das angenehme Halsgefühl fand prominente Anhänger 

Menthol-Zigaretten wurden erstmals 1924 von Lloyd „Spud“ Hughes aus Mingo Junction, Ohio entwickelt. An Beliebtheit gewannen sie aber erst als der amerikanische Tabakhersteller Axton-Fisher Tobacco Company 1927 das Patent erwarb und die Zigaretten als „Spud menthol Cooled“ vermarktete. In den 40ger Jahren konzentrierte sich die Werbung noch auf die medizinischen Eigenschaften und das angenehme Gefühl im Hals beim Rauchen, die auf die Eigenschaft von Menthol zurückzuführen sind. Nachdem sich herausstellte, dass Rauchen schädliche Eigenschaften hat, verboten mehrere Länder darunter Brasilien, Kanada oder das Vereinte Königreich die Menthol-Zigarette.

Aus der Hand von Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) waren die weißen Reyno Menthol nicht wegzudenken. Noch bis heute hält sich hartnäckig das Gerücht, Schmidt hätte in seinem Keller bereits 2013 mehr als 200 Stangen seiner Lieblingsmarke gebunkert. Schmidt selbst dementierte dies Zeit seines Lebens. Magnus Koch von der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung sagte gegenüber dem Deutschlandfunk: „Das ist eine dieser wunderbaren Mythen, die sich verselbstständigt haben“. Bisher ist auch nicht bekannt, dass jemand den heimlichen Zigarettenvorrat gefunden hätte.   


EuGH lehnt Beanstandung der Tabakrichtlinie ab

Nun, Helmut Schmidt ist am 10. November 2015 gestorben und knapp fünf Jahre nach ihm auch die Menthol-Zigarette. Bei einem Marktanteil von beständig unter drei Prozent in Deutschland wohl für die deutschen Raucher ein zu verschmerzender Verlust. Anders sieht das bei unseren polnischen Nachbarn aus, hier lag der Marktanteil von Menthol-Zigaretten bei 24 %, laut dem Deutschen Zigarettenverband. Das ist wohl auch ein Grund, weshalb Polen gemeinsam mit Rumänien und unterstützt von mehreren Tabakherstellern, vor dem EuGH das Menthol-Verbot beanstandete. Im Mai 2016 lehnte der Gerichtshof die Klage Polens ab. Das Ende der Menthol-Zigarette war besiegelt.

Die EU-Tabakrichtlinie hat zum Ziel, den Binnenmarkt im Hinblick auf Tabakerzeugnisse zu stärken und den Tabakgebrauch einzudämmen. Daher ist es nunmehr verboten, Tabakerzeugnisse zu vertreiben, die mit ihrem charakteristischen Aroma den Geruch oder Geschmack des Tabakerzeugnis verändern. Ziel sei es, dass weniger Jugendliche zum Glimmstängel greifen und zugleich die Fälle der Vorzeitigen Sterblichkeit zu reduzieren. Der EuGH meint hierzu, dass das Mentholaroma gerade junge Menschen eher zum Rauchen verleitet. Grund hierfür sei, dass der eigentliche Tabakgeschmack überdeckt werde.


Der Deutsche Zigarettenverband hält das Verbot für unverhältnismäßig

Der Deutsche Zigarettenverband widersprach und lehnte ein Verbot von Menthol-Zigaretten ab. Ein solches Verbot sei auf Grund des geringen Marktanteils vor allem in Deutschland unverhältnismäßig. Zudem zeigen die Daten von Mitgliedsunternehmen, dass in Deutschland vor allem ältere Raucher zu Menthol-Zigarette greifen. Schließlich gäbe es laut dem Verband keine wissenschaftlichen Belege, dass Rauchen von Menthol-Zigaretten ein höheres Gesundheitsrisiko darstelle als andere Tabakprodukte. Der Zusammenhang zwischen dem Konsum von Menthol-Zigaretten und einer tieferen Inhalation oder gesteigerten Abhängigkeit ließe sich nicht herstellen.


Letzte Alternative die Schweiz

Freunde des kühlenden Rauchgenusses müssen sich nach Alternativen umsehen. So sind Liquids für E-Zigaretten nicht von der Richtlinie betroffen. Ebenso fällt auch Kautabak nicht unter das Verbot. Wer jetzt meint seine Lieblingsglimmstängel über das Internet zu beziehen irrt. Denn die EU-Richtlinie sieht auch eine Möglichkeit für Mitgliedsländer vor, Verkäufe von Tabak und Tabakerzeugnisse über das Internet zu verbieten. Was bleibt ist ein Blick in die Schweiz, denn die ist von dem Verbot nicht betroffen. Kevin Suter von Japan Tobacco International äußerte bereits 2013 gegenüber dem SRF, dass das Menthol-Verbot zu einem erhöhten Schmuggelaufkommen von Menthol-Zigaretten aus der Schweiz führen könnte. So die Zeitung fm1today.ch.

Hiervon ist aber ausdrücklich abzuraten. So kann die Einfuhr von Metholzigaretten nach Deutschland, die vorschriftwidrig aus einem Drittland, also einem Land außerhalb der EU (wie etwa die Schweiz), den Straftatbestand der Steuerhelerei nach § 374 AO (Abgabenordnung) erfüllen. Im übrigen können Zigaretten für den Eigenbedarf (200 Zigaretten oder 250g Tabak) nach Deutschland eingeführt werden.


Was bleibt ist die Vernunft

Rauchen ist unvernünftig, dass bleibt unbestritten. Doch wie Helmut Schmidt einmal in einem Gespräch mit Sandra Meischberger sagte: „Ich bin nicht wirklich vernünftig, ich tue bloß so“. Nach dem Verbot der Glühbirne und nunmehr auch der Menthol-Zigarette darf die Frage erlaubt sein: Wann ist es dem mündigen Bürger wieder selbst überlassen, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen?“. Am Ende sollte es jedem Volljährigen selbst überlassen sein, welchem Risiko er sich und seinem Körper aussetzt.

Für eine vernünftige Beratung, wenden Sie sich an mich.


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