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Endlich: "Black Friday" ist keine geschützte Marke mehr

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Viele Händler möchten in der Vorweihnachtszeit mit "Black Friday"-Aktionen auf sich aufmerksam machen und das Weihnachtsgeschäft einläuten. Eine gute Nachricht für alle: Die jahrelange Problematik rund um die geschützte Wortmarke "Black Friday", insbesondere für Online-Händler, ist nun vorbei. Das Kammergericht Berlin erklärte die Marke im Herbst 2022 für ungültig und ließ keine Revision zu. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen.

Warum war die Marke "Black Friday" geschützt?

Die Bezeichnung "Black Friday" war in Deutschland bereits seit 2013 als Wortmarke geschützt. Dieser Schutz erstreckte sich auf eine erstaunlich breite Palette von Waren und Dienstleistungen. Die Markeninhaberin wechselte mehrmals. Zuletzt war eine Firma aus Hongkong die Eigentümerin, die die Nutzungsrechte an eine GmbH in Wien übertrug. Die Tatsache, dass jemand versuchte, den weitverbreiteten Begriff "Black Friday" für sich zu monopolisieren, stieß in der Öffentlichkeit auf Unverständnis.

Probleme für Händler und Verbraucher

Die Problematik betraf nicht nur die Händler, sondern auch die Verbraucher. Viele Menschen freuten sich auf "Black Friday"-Verkäufe bei ihren Lieblingshändlern. Einige Unternehmen versuchten, auf alternative Bezeichnungen wie "Black Sale" auszuweichen. Ab dem Jahr 2016 begannen Unternehmen, die mit dem Begriff "Black Friday" warben, Abmahnungen zu erhalten. Dies bedeutete, dass jeder, der den Begriff nutzte, in Gefahr war, abgemahnt zu werden.

Schritte zur Aufhebung der Marke

Sowohl abgemahnte Unternehmen als auch andere gingen gegen die Marke vor und stellten Anträge auf Löschung. Anfangs waren diese Anträge nur in Teilbereichen erfolgreich, und die Marke blieb für die verbleibenden 900 Waren und Dienstleistungen gültig. Schließlich wurde ein Angriff gegen die Marke insgesamt unternommen, mit dem Argument, dass sie nicht genutzt wurde. Dieser Angriff war erfolgreich. Das Landgericht Berlin entschied bereits im April 2021, dass die Marke aufgrund mangelnder Nutzung für ungültig erklärt wurde, da sie nur in beschreibender Weise verwendet wurde. Das Kammergericht Berlin bestätigte diese Entscheidung in der Berufung und ordnete die vollständige Löschung der Marke im Oktober 2022 an. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Entscheidung des BGH

Die Markeninhaberin versuchte als letzten Ausweg eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Der BGH entschied jedoch am 29. Juni 2023, die Beschwerde der Markeninhaberin zurückzuweisen. Die rechtliche Angelegenheit wurde als nicht grundsätzlich bedeutsam angesehen, und die vorgebrachten Verfahrensgrundrechtsverletzungen wurden nicht berücksichtigt. Es wurde festgestellt, dass keine Notwendigkeit für eine Revision bestand, um das Recht weiterzuentwickeln oder eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.

Fazit: Freiheit für den deutschen Handel

Diese Entscheidung des BGH ist eine erfreuliche Nachricht für den deutschen (Online-)Handel! Im November können die Händler nun bedenkenlos mit "Black Friday" werben, was für große Erleichterung sorgt. Der Begriff "Black Friday" hat sich in den letzten Jahren als Synonym für Rabattverkäufe vor Weihnachten etabliert und wird von den Kunden regelrecht erwartet. Das Monopol um die Marke "Black Friday" gehört der Vergangenheit an.

Foto(s): Midjourney (Prompt: Lars Rieck)

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