Energy Capital Invest: Anfechung, fristlose Kündigung + Prospekthaftung prüfen!

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Anlegern wurde von Seiten der ECI Energy Capital Invest mitgeteilt, dass die ECI US Öl- und Gasfonds ihre Gewinnbeteiligungsrechte bzw. den wesentlichen Geschäftsbetrieb am 30.09.2015 im Wege einer konzerninternen Einbringung in die „Deutsche Oel & Gas-Gruppe” eingebracht hätte und hierfür Aktien der Deutschen Oel und Gas S.A. erhalten würde.

Anleger sollen anstatt Ausschüttungen Aktien erhalten.

Dabei ist jedoch zu vermuten, dass der Treuhänder für die Anleger abgestimmt wird.

Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner stellt sich die Frage, ob diese Abstimmung nicht angefochten werden kann.
Auch kann geprüft werden, ob die Anleihen nicht fristlos gekündigt werden können.

In diesem Zusammenhang verweist die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte ausdrücklich auf ein von der Kanzlei Dr. Späth & Partner erstrittenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, verkündet am 04.09.2015.

In diesem Vorbehaltsurteil wurde die Solar World AG, die in dem Fall Anleihen herausgegeben hatte, zur Rückzahlung der in den Anleihen angelegten Gelder verurteilt Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen.

In diesem von Dr. Späth & Partner erstrittenen – noch nicht rechtskräftigem – Urteil hatte das LG Frankfurt ein Kündigungsrecht gemäß der dortigen Anleihebedingungen anerkannt.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner könnte somit auch im Fall Energy Capital Invest den Anlegern unter Umständen ein Recht zur fristlosen Kündigung zustehen, das Recht zur fristlosen Kündigung wurde teilweise ausdrücklich nicht in den Zeichnungsbedingungen ausgeschlossen.

Hierbei ist auch zu beachten, dass die Beschlüsse wohl bereits Ende September/Anfang Oktober gefasst wurden, diversen Anlegern, wie einige von ihnen mitteilen, jedoch erst vor einigen Tagen übersandt wurden.

„Es stellt sich die Frage, warum so viel Zeit ins Land gestrichen ist bis zur Zustellung”, so Dr. Späth.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüfen selbstverständlich auch weiteren Möglichkeiten der Anleger wie z. B. eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

So sind z. B. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne noch nicht verjährt. 

Betroffene ECI-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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