eno energy GmbH: Zahlungsstundung der Anleihe

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Am 25. Februar 2016 lädt eno energy seine Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung ins Ostseebad Rerik ein. Ein Thema wird unter anderem die Zahlungsstundung der fälligen Rückzahlung von Anleihen sein. Denn die eno energy GmbH plant eine dreijährige Laufzeitverlängerung ihrer zum 30. Juni 2016 fälligen Mittelstandsanleihe.

Die eno energy GmbH ist ein aus Böblingen stammendes Unternehmen, das auf erneuerbare Energien, wie zum Beispiel die Errichtung von Windparks, setzt. Im Jahr 2011 emittierte das Unternehmen eine Mittelstandsanleihe (WKN/ISIN A1H3V5/DE000A1H3V53). Das Gesamtvolumen der Anleihe, mit fünfjähriger Laufzeit und 7,375 Prozent p. a., beträgt rund 25 Millionen Euro. Schon am 30. Juni 2016 ist die Rückzahlung fällig. Das Unternehmen plant nun eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre mit gleichbleibendem Zinssatz. Im schlimmsten Fall werden dadurch mögliche Liquiditätsschwierigkeiten nur nach hinten verlegt, sodass Anlegergelder zum Ende der verlängerten Laufzeit nicht mehr ausgezahlt werden können. Zurzeit erreichen Zahlungsschwierigkeiten mehr und mehr Emittenten von Mittelstandsanleihen. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Insolvenz des Brennstoffherstellers German Pellets.

Möglichkeiten für Betroffene – Prospekthaftung – Vermittlerhaftung

Es wird geraten, am 25. Februar gegen die Laufzeitverlängerung zu stimmen. Im schlimmsten Fall werden die finanziellen Schwierigkeiten nach hinten verlegt, sodass Anlegergelder zum Ende der verlängerten Laufzeit nicht mehr ausgezahlt werden können. Betroffene sollten deshalb frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz können insbesondere bei Prospekthaftung und Vermittlerhaftung in Betracht kommen.

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