Enterbung und Pflichtteilsergänzungsanspruch
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Einführung
Eine Enterbung schließt einen potenziellen Erben von der Erbfolge aus. Dennoch können enterbte Personen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie trotz Enterbung zu Ihrem Recht kommen.
Enterbung
Durch Testament oder Erbvertrag kann eine Person von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Dies muss klar und eindeutig formuliert sein.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch sichert enterbten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat. Ziel ist es, die Umgehung des Pflichtteils durch Schenkungen zu verhindern.
Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Der Anspruch berechnet sich aus dem Wert der Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall getätigt wurden. Der Wert der Schenkungen wird anteilig berücksichtigt, von 100% im ersten Jahr bis zu 10% im zehnten Jahr.
Durchsetzung des Anspruchs
Der enterbte Angehörige muss den Anspruch aktiv geltend machen und hat das Recht auf Auskunft über Schenkungen. Erben sind verpflichtet, ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen und alle relevanten Informationen offenzulegen.
Herausforderungen bei der Durchsetzung
Die Durchsetzung des Anspruchs kann kompliziert sein, insbesondere wenn Schenkungen nicht dokumentiert sind. Eine professionelle rechtliche Unterstützung ist hier oft unerlässlich.
Fazit
Auch bei Enterbung haben nahe Angehörige Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Eine rechtliche Beratung kann helfen, diese Ansprüche durchzusetzen.
Ihre Unterstützung durch eine Expertin
Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.
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