Erbrecht 1x1: Das Berliner Testament

  • 2 Minuten Lesezeit

Zur Regelung aller Angelegenheiten ist es ratsam, sich rechtzeitig Gedanken um das Verfahren nach dem Ableben zu machen. Eine praktische Möglichkeit, um Bestimmungen über das Vermögen und sonstige Umstände zu treffen, ist das Testament. Jedoch ist Testament nicht gleich Testament. Es gibt verschiedene Formen. Bei Ehegatten ist das sogenannte „Berliner Testament“ besonders beliebt.

Bei einem Berliner Testament setzen die Ehegatten sich zunächst gegenseitig als Erben ein. Der Ehegatte, der den anderen überlebt, wird also zunächst Alleinerbe des gesamten Vermögens. Für das Versterben des zweiten Ehegatten werden dann eine oder mehrere Personen bestimmt, die das zusammengefasste Vermögen beider Verstorbenen erben sollen.

Im ersten Schritt sollten Sie sich also Gedanken machen, wer nach dem länger lebenden Partner erben soll.

Zu unterscheiden ist in einem nächsten Schritt, ob das Vermögen zusammenkommen soll oder ob die Vermögen getrennt zu behandeln sind. Im ersten Fall würden die Erben von den Ehegatten gemeinschaftlich bestimmt werden. Im letzteren Fall können durch die Trennung der Vermögen für das Vermögen des zuerst Verstorbenen andere Erben eingesetzt werden als für das Vermögen des nachversterbenden Ehegatten. In diesem Fall kann der erbende Ehegatte nur eingeschränkt über das geerbte Vermögen verfügen.

Überlegen Sie sich also, ob Sie die gleichen oder unterschiedliche Erben einsetzen möchten.

Solange beide Ehepartner leben, kann auch ein Berliner Testament geändert werden. Auch ein Widerruf durch notarielle Beurkundung ist zu Lebzeiten beider Ehegatten noch möglich. Dies ist jedoch nach dem ersten Todesfall nicht mehr möglich. So soll sichergestellt werden, dass auch tatsächlich der Wille des zuerst Verstorbenen mit umgesetzt wird.

Überlegen Sie sich deshalb genau, wie Ihr Testament ganz konkret aussehen soll und ob Sie diese Bestimmungen wirklich beide wollen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines individuellen Testaments, das Rechtssicherheit garantiert und Ihrem Willen gerecht wird.

https://erbrecht.guide/nachlass/ich-moechte-vererben/

Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin; telefonisch oder persönlich, wir sind deutschlandweit für Sie da.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helge Petersen

Beiträge zum Thema