Erbschaft in Frankreich: Wie bekomme ich mein Erbe bei einem Nachlass (Gelder und Immobilien) in Frankreich?

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Erbfall und Nachlass in Frankreich: Wie komme ich an mein Vermögen und meinen Erbteil?

Das Erbrecht in Frankreich ist ein wesentlicher Aspekt des französischen Rechtssystems und von großer Bedeutung für alle, die entweder in Frankreich leben oder dort Vermögenswerte besitzen. Dieses Rechtsgebiet regelt die Übertragung von Vermögenswerten einer verstorbenen Person auf ihre Erben und ist besonders relevant für Personen mit französischer Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in Frankreich oder Vermögenswerten im Land. 

Das französische Erbrecht unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten vom Erbrecht anderer Länder, insbesondere von dem in Deutschland, und weist eine Reihe von Besonderheiten auf, die es zu verstehen gilt.

In Frankreich wird das Erbrecht durch eine Kombination aus gesetzlicher Erbfolge, Testamenten und Pflichtteilsrechten bestimmt. Diese Elemente bilden zusammen ein komplexes System, das darauf abzielt, einen gerechten und geordneten Übergang des Vermögens des Verstorbenen zu gewährleisten. Dabei spielen sowohl die Wünsche des Erblassers als auch die Rechte der nächsten Verwandten eine zentrale Rolle.

Die Bedeutung des französischen Erbrechts erstreckt sich über die Grenzen Frankreichs hinaus und betrifft auch internationale Erbfälle, insbesondere in der heutigen globalisierten Welt, in der Menschen und Vermögenswerte häufig grenzüberschreitend verflochten sind. Mit der Einführung der EU-Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 hat sich die Rechtslage weiter vereinheitlicht, wobei der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers nunmehr den Hauptanknüpfungspunkt für die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts bildet.

Dieser Artikel bietet einen anreisenden Überblick über das französische Erbrecht. Er beleuchtet die gesetzliche Erbfolge, die verschiedenen Arten von Testamenten und ihre Wirksamkeit, das Pflichtteilsrecht, die Abwicklung der Erbschaft und die Rolle der zuständigen Behörden. Ziel ist es, ein klares Verständnis der Grundprinzipien und Verfahren des französischen Erbrechts zu vermitteln, um Personen, die von diesen Regelungen betroffen sind, eine fundierte Grundlage für ihre Planungen und Entscheidungen zu bieten.


Gesetzliche Erbfolge im Französischen Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge in Frankreich ist im Code civil (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, welcher die Grundlage des französischen Erbrechts bildet. Diese Regelungen bestimmen, wie das Vermögen einer verstorbenen Person in Ermangelung eines gültigen Testaments verteilt wird. Die gesetzliche Erbfolge in Frankreich ist besonders detailliert und basiert auf einem System von Ordnungen und Rängen, die die Verwandtschaftsverhältnisse des Erblassers widerspiegeln.

Erben Erster Ordnung: Die Abkömmlinge

  • Artikel 734 des Code civil: Die Kinder des Verstorbenen und ihre Nachkommen sind die primären gesetzlichen Erben. Sie erben zu gleichen Teilen, unabhängig davon, ob sie ehelich, unehelich oder adoptiert sind. Bei der Adoption wird zwischen Volladoption, die die gleichen Rechte wie bei leiblichen Kindern verleiht, und einfacher Adoption unterschieden, bei der bestimmte Einschränkungen gelten.
  • Artikel 735: Wenn ein Kind des Erblassers vorverstorben ist, treten dessen Kinder (die Enkel des Erblassers) an seine Stelle.

Erben Zweiter Ordnung: Die Eltern und Geschwister

  • Artikel 736 und 737: Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen und seine Geschwister. Die Erbmasse wird dabei zwischen der väterlichen und mütterlichen Linie aufgeteilt. Wenn ein Elternteil verstorben ist, erhält der überlebende Elternteil seinen Anteil, und der Rest geht an die Geschwister des Erblassers.

Erben Dritter Ordnung: Die Großeltern

  • Artikel 738: In Abwesenheit von Erben der ersten und zweiten Ordnung erben die Großeltern des Verstorbenen. Auch hier erfolgt eine Aufteilung zwischen der väterlichen und mütterlichen Linie.

Weitere Ordnungen

  • Artikel 739 und folgende: In weiterer Folge kommen Urgroßeltern und entferntere Verwandte als Erben in Betracht, allerdings nur, wenn keine Erben der vorherigen Ordnungen vorhanden sind.

Stellung des überlebenden Ehegatten

  • Artikel 757 bis 758-6: Der überlebende Ehegatte hat ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht. Sein Anteil hängt von den anderen vorhandenen Erben ab. Neben Abkömmlingen hat der Ehegatte Anspruch auf ein Viertel des Erbes. Sind keine Abkömmlinge, aber Eltern und/oder Geschwister vorhanden, erhöht sich der Anteil des Ehegatten.

Besonderheiten

  • PACS-Partner (Pacte civil de solidarité): Lebenspartner, die in einem PACS (einer Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Frankreich) leben, haben kein automatisches Erbrecht. Sie müssen in einem Testament als Erben eingesetzt werden.
  • Unwürdigkeit zum Erben: Bestimmte Personen können aufgrund ihres Verhaltens vom Erbrecht ausgeschlossen werden, wie in Artikel 726 und folgende des Code civil festgelegt.

Diese gesetzlichen Regelungen bilden das Gerüst des französischen Erbrechts und stellen sicher, dass das Vermögen des Erblassers in einer geregelten und vorhersehbaren Weise auf seine nächsten Verwandten übergeht. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen nur in Ermangelung eines gültigen Testaments Anwendung finden. Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge modifizieren, muss jedoch die Pflichtteilsrechte bestimmter Erben respektieren.


Stellung des überlebenden Ehegatten im Französischen Erbrecht

Die Rechte des überlebenden Ehegatten im französischen Erbrecht sind im Code civil (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt und spielen eine wichtige Rolle in der Erbfolge. Diese Regelungen bestimmen, wie der überlebende Ehegatte im Falle des Todes des Partners erbt, insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist.

Grundlegende Rechte des überlebenden Ehegatten

  • Artikel 757 des Code civil: Dieser Artikel legt fest, dass der überlebende Ehegatte in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt wird. Sein Erbanteil hängt von den anderen vorhandenen Erben ab.

  • Artikel 757-1: Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt, die sowohl vom überlebenden Ehegatten als auch vom Verstorbenen abstammen, erbt der überlebende Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Die restlichen drei Viertel werden unter den Kindern aufgeteilt.

  • Artikel 757-2: Hat der Verstorbene Kinder aus einer früheren Beziehung, so hat der überlebende Ehegatte die Wahl zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlass oder einem Viertel des Nachlasses in vollem Eigentum.

  • Artikel 757-3: Sind keine Kinder vorhanden, aber die Eltern des Verstorbenen noch am Leben, erbt der überlebende Ehegatte drei Viertel des Nachlasses. Das verbleibende Viertel wird zwischen den Eltern des Verstorbenen aufgeteilt.

  • Artikel 757-4: Wenn weder Kinder noch Eltern des Verstorbenen am Leben sind, erbt der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass.

Besondere Regelungen

  • Artikel 758-6: Dieser Artikel regelt die Situation, in der der Verstorbene Geschwister oder Nichten und Neffen hinterlässt. In diesem Fall hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses, während die andere Hälfte an die Geschwister oder deren Nachkommen geht.

  • Artikel 764: Der überlebende Ehegatte hat das Recht, für eine bestimmte Zeit im gemeinsamen Wohnhaus zu bleiben. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob der Ehegatte erbberechtigt ist oder nicht.

Einschränkungen und Ausschlüsse

  • Artikel 912 und folgende: Diese Artikel regeln das Pflichtteilsrecht und können die Erbansprüche des überlebenden Ehegatten einschränken, insbesondere wenn Kinder des Verstorbenen einen Pflichtteil geltend machen.

  • Artikel 726: Bestimmte Umstände, wie eine rechtskräftige Scheidung oder ein hängiges Scheidungsverfahren, können den überlebenden Ehegatten vom Erbrecht ausschließen.

Die Stellung des überlebenden Ehegatten im französischen Erbrecht ist somit durch eine Kombination aus gesetzlichen Erbansprüchen und spezifischen Rechten, wie dem Wohnrecht, gekennzeichnet. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der überlebende Ehegatte finanziell abgesichert ist, während gleichzeitig die Rechte anderer Erben, insbesondere der Kinder, gewahrt bleiben.


Testament in Frankreich

Das Testament ist ein zentrales Instrument im französischen Erbrecht, das es einer Person ermöglicht, über die Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod zu bestimmen. Im französischen Recht, insbesondere im Code civil, sind verschiedene Arten von Testamenten sowie deren formelle Anforderungen geregelt.

Arten von Testamenten

  • Das eigenhändige Testament (Testament olographe):

    • Artikel 970 des Code civil: Dieses Testament muss vollständig handschriftlich vom Erblasser verfasst, datiert und unterschrieben sein. Es bedarf keiner weiteren Zeugen oder notariellen Beglaubigung. Die Datierung ist entscheidend, da sie die Gültigkeit des Testaments bestimmt und bei mehreren Testamenten die Reihenfolge festlegt.
  • Das notarielle Testament (Testament authentique):

    • Artikel 971 bis 975: Dieses Testament wird vor einem Notar und zwei Zeugen oder zwei Notaren erstellt. Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen mündlich, und der Notar verfasst das Testament, das anschließend vom Erblasser und den Zeugen bzw. den Notaren unterschrieben wird. Dieses Testament bietet den Vorteil, dass es offiziell registriert und somit vor Verlust oder Zerstörung geschützt ist.
  • Das geheime Testament (Testament mystique):

    • Artikel 976 bis 980: Hierbei handelt es sich um ein vom Erblasser handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament, das in einem verschlossenen Umschlag vor einem Notar und zwei Zeugen übergeben wird. Der Notar vermerkt die Übergabe auf dem Umschlag, ohne den Inhalt des Testaments zu kennen.

Formelle Anforderungen und Gültigkeit

  • Artikel 967: Unabhängig von der Art des Testaments muss der Testierende testierfähig sein, d.h., er muss volljährig oder mindestens 16 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist die Testierfähigkeit auf die Hälfte ihres Vermögens beschränkt.

  • Artikel 968: Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Die neueste testamentarische Verfügung hebt die vorherigen auf.

  • Artikel 1003: Das Testament muss klar und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Pflichtteilsrecht und Testament

  • Artikel 912 und folgende: Das französische Erbrecht schützt die Pflichtteilsrechte bestimmter Erben, insbesondere der Kinder des Erblassers. Ein Testament kann diese Rechte nicht außer Kraft setzen. Der verfügbare Teil des Nachlasses, der durch das Testament zugewiesen werden kann, hängt von der Anzahl und dem Status der Pflichtteilsberechtigten ab.

Besonderheiten

  • Artikel 901: Ein Testament ist ungültig, wenn es unter Zwang oder durch Täuschung zustande gekommen ist.

  • Artikel 909: Bestimmte Personen, wie behandelnde Ärzte oder Pflegepersonal, dürfen nicht als Erben eingesetzt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Das Testament im französischen Recht bietet somit eine flexible Möglichkeit, über das eigene Vermögen nach dem Tod zu verfügen, wobei gleichzeitig die Rechte der Pflichtteilsberechtigten gewahrt bleiben. Es ist wichtig, dass Testamente den formellen Anforderungen entsprechen, um ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit zu gewährleisten.


Pflichtteilsrecht im Französischen Erbrecht

Das Pflichtteilsrecht ist ein fundamentaler Bestandteil des französischen Erbrechts, der im Code civil (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert ist. Es gewährleistet, dass nahe Verwandte des Erblassers, insbesondere Kinder, einen Mindestanteil des Nachlasses erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers.

Grundprinzipien des Pflichtteilsrechts

  • Artikel 912 des Code civil: Dieser Artikel definiert den Pflichtteil als den Teil des Vermögens, der bestimmten Erben (den sogenannten Pflichtteilsberechtigten) von Gesetzes wegen zusteht.

  • Artikel 913: Der Pflichtteil wird als Prozentsatz des Wertes des Nachlasses berechnet, wobei dieser Prozentsatz von der Anzahl und der Art der Pflichtteilsberechtigten abhängt.

Pflichtteilsberechtigte

  • Kinder des Erblassers: Sie sind die primären Pflichtteilsberechtigten. Der Pflichtteil eines Kindes beträgt die Hälfte des Wertes des Nachlasses, wenn es nur ein Kind gibt, und zwei Drittel, wenn es zwei oder mehr Kinder gibt.

  • Ehegatten: Der überlebende Ehegatte ist in bestimmten Fällen ebenfalls pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil des Ehegatten beträgt ein Viertel des Nachlasses, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt.

Berechnung des Pflichtteils

  • Artikel 922 und folgende: Diese Artikel regeln die Berechnung des Pflichtteils. Der Wert des Nachlasses für die Berechnung des Pflichtteils umfasst sowohl das Vermögen, das zum Zeitpunkt des Todes vorhanden ist, als auch bestimmte Zuwendungen, die zu Lebzeiten des Erblassers gemacht wurden.

Schutz des Pflichtteils

  • Artikel 920: Wenn der Erblasser durch Schenkungen zu Lebzeiten oder testamentarische Verfügungen den Pflichtteil eines Berechtigten verletzt, kann dieser eine Herabsetzung (action en réduction) der Schenkungen oder testamentarischen Verfügungen verlangen.

  • Artikel 924-4: Die Frist für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beträgt fünf Jahre ab Eröffnung der Erbschaft oder zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Berechtigte von der Verletzung seines Pflichtteils Kenntnis erlangt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Ausnahmen und Besonderheiten

  • Artikel 914-1: In bestimmten Fällen kann der Erblasser durch ein Familienpakt (pacte de famille) mit Zustimmung aller Beteiligten die Pflichtteilsrechte modifizieren.

  • Artikel 915: Bestimmte schwere Verfehlungen gegen den Erblasser können zum Verlust des Pflichtteilsrechts führen.

Das französische Pflichtteilsrecht stellt somit eine wichtige Schranke für die Testierfreiheit dar und sichert den engsten Familienangehörigen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass zu. Es reflektiert das Prinzip des Familienschutzes im französischen Erbrecht und sorgt dafür, dass die Interessen der nächsten Angehörigen auch bei Vorliegen eines Testaments berücksichtigt werden.


Abwicklung der Erbschaft im Französischen Erbrecht

Die Abwicklung einer Erbschaft in Frankreich ist ein komplexer Prozess, der durch verschiedene Bestimmungen im Code civil (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt ist. Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte, von der Feststellung des Erbfalls bis zur Verteilung des Nachlasses unter den Erben.

Feststellung des Erbfalls

  • Artikel 720 des Code civil: Der Erbfall tritt mit dem Tod einer Person ein. Die Feststellung des Todes und die Ausstellung der Sterbeurkunde sind die ersten Schritte im Erbschaftsprozess.

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

  • Artikel 768 bis 792: Die Erben haben die Wahl, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Die Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Eine ausdrückliche Annahme erfordert eine Erklärung vor einem Notar. Die Ausschlagung muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen.

  • Artikel 784: Die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft beträgt vier Monate ab Kenntnis des Erbrechts.

Rolle des Notars

  • Artikel 813 und folgende: In Frankreich spielt der Notar eine zentrale Rolle bei der Abwicklung von Erbschaften. Er ist verantwortlich für die Erstellung des Nachlassinventars, die Ermittlung der Erben und die Verteilung des Nachlasses.

Nachlassinventar

  • Artikel 789 bis 803: Ein Nachlassinventar muss erstellt werden, um die Aktiva und Passiva des Nachlasses zu erfassen. Dies ist besonders wichtig, wenn es mehrere Erben gibt oder wenn einer der Erben die Erbschaft unter Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommen hat.

Erbschaftsteuer

  • Artikel 777 bis 788: Die Erbschaftsteuer in Frankreich ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des geerbten Vermögens. Der Notar hilft bei der Berechnung und Meldung der Erbschaftsteuer.

Verteilung des Nachlasses

  • Artikel 815 bis 835: Nach Begleichung aller Schulden und Verbindlichkeiten des Nachlasses erfolgt die Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Erben. Dies kann entweder einvernehmlich oder, falls erforderlich, durch gerichtliche Anordnung erfolgen.

Besondere Situationen

  • Artikel 806 bis 812: In Fällen, in denen die Erben sich nicht über die Verteilung des Nachlasses einigen können, kann ein Nachlassverwalter (administrateur de la succession) bestellt werden, um den Nachlass zu verwalten und zu verteilen.

  • Artikel 837 bis 851: Bei komplexen Erbschaften oder wenn Minderjährige beteiligt sind, kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein, um die Erbschaft abzuwickeln.

Die Abwicklung einer Erbschaft in Frankreich erfordert oft die Unterstützung eines Notars und gegebenenfalls eines Anwalts, insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbfällen oder wenn es um größere Vermögenswerte geht. Der Prozess soll sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und dass die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben.


Zuständige Behörden im Französischen Erbrecht

Die Abwicklung von Erbschaften in Frankreich involviert verschiedene Behörden und Institutionen, deren Zuständigkeiten und Funktionen im französischen Recht, insbesondere im Code civil, festgelegt sind. Diese Behörden spielen eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Bearbeitung von Erbfällen.

Notare

  • Artikel 1 des Loi n° 66-879 du 29 novembre 1966: Notare in Frankreich haben eine öffentliche Funktion und sind für die Abwicklung der meisten Erbschaften verantwortlich. Sie erstellen das Nachlassinventar, ermitteln die Erben, berechnen die Erbschaftsteuer und führen die Verteilung des Nachlasses durch.

  • Artikel 1004 bis 1007 des Code civil: Notare sind auch für die Verwahrung und Registrierung von Testamenten zuständig. Sie sorgen dafür, dass die testamentarischen Verfügungen des Erblassers umgesetzt werden.

Gerichte

  • Artikel 720-1 des Code civil: Bei Streitigkeiten zwischen Erben oder bei Unklarheiten über die Gültigkeit eines Testaments können die Gerichte eingeschaltet werden. Das zuständige Gericht hängt vom Wohnort des Erblassers ab.

  • Artikel 815-17: Gerichte können auch bei der Verwaltung und Verteilung komplexer Erbschaften eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Erben sich nicht einigen können.

Steuerbehörden

  • Artikel 800 bis 808 des Code général des impôts: Die französischen Steuerbehörden sind für die Erhebung der Erbschaftsteuer zuständig. Der Notar hilft bei der Berechnung und Meldung der Steuer, aber die Zahlung erfolgt an das Finanzamt.

Sonstige Behörden

  • Standesämter (offices de l'état civil): Sie sind für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständig, die den Erbfall offiziell dokumentiert.

  • Konsulate und Botschaften: Bei grenzüberschreitenden Erbfällen können auch Konsulate und Botschaften involviert sein, insbesondere wenn es um die Legalisierung von Dokumenten oder die Unterstützung von im Ausland lebenden Erben geht.

Besondere Institutionen

  • Zentrales Testamentsregister (Fichier central des dispositions de dernières volontés - FCDDV): Dieses Register verwahrt Informationen über alle in Frankreich hinterlegten Testamente und ist eine wichtige Anlaufstelle für Notare, um festzustellen, ob ein Testament existiert.

Die Zusammenarbeit dieser verschiedenen Behörden und Institutionen gewährleistet, dass Erbschaften in Frankreich effizient und gemäß den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt werden. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Rechte der Erben und der Einhaltung der testamentarischen Wünsche des Verstorbenen.


Zusammenfassung

Das französische Erbrecht bietet eine komplexe Mischung aus gesetzlicher Erbfolge, Testamenten und Pflichtteilsrecht. Für Personen mit Bezug zu Frankreich bzw. einem Erbanfall in Frankreich ist es wichtig, sich über die Besonderheiten des französischen Erbrechts zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass ihre Erbangelegenheiten gemäß ihren Wünschen und den gesetzlichen Anforderungen geregelt werden.


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Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten.

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Foto(s): Dr. Holger Traub generiert in Midjourney ai

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