Erbschaftssteuer in Spanien Niessbrauch Problem

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Erbschaftssteuer in Spanien sparen mit Niessbrauch problematisch, aber Gestaltungen sind moeglich.

Merke: Bei jeden Erbfall ist als erstes ein Grundbuchauszug der Immobilie einzuholen, um die Eigentumssituation, Schulden und Lastensituation zu pruefen.

Unser Service: Wir besorgen in 48 h den Grundbuchauszug und stehen Ihnen fuer die vollstaendige Erbschaftsabwicklung und Vertretung vor dem spanischen Finanzamt in der Erbschaftssteuer in Spanien zur Verfuegung.
 
 Die Erbschaftssteuer in Spanien ist staatlich geregelt, doch jeder steuerlich nicht Ansaessige, sogenannter Nichtsteuerresident kann die regionale Erbschaftssteuervorschrift waehlen, die dann eben Steuervorteile bringt.


Aus diesem Grunde ist der Niessbrauch nicht die beste Loesung. 

Der Niessbrauch wird nach spanischem Recht nach der Formel 89- Alter berechnet.

Kauft man auf Mallorca eine Immobilie zum Wert von 500.000 Euro und der Vater moechte nur den Niessbrauch erwerben, dann hat er mit 60 Jahren einen Eigentumsanteil von 29% und der Sohn die restlichen 71% sogeanntes wirtschaftliches Eigentum (nuda Propiedad). Kommt es zum Todesfall vom Vater, dann faellt auf Mallorca auch ohne Niessbrauch keine Erbschaftssteuer an, doch die Niessbrauchsloeschung wird in diesem Falle mit 8% Grunderwerbssteuer auf die 29% Wert steuerlich belastet.
 
 Steuer TIPP: Eine Niessbrauchskonstellation ist bei einem Immobilienkauf mit Nachlassplanung in Spanien nur steuerlich interessant, wenn die Erbschaftssteuer in der Region hoeher als die Grunderwerbssteuer waere. Auf den Kanarischen Inseln, (Teneriffa, Gran Canaria) besteht bei einer Erbschaft von Vater an Kind eine Erbschaftssteuerverguenstigung von 99.9 %, genauso in Valencia 99% oder Murcia 99% und in Andalusien( Malaga, Almeria, Cadiz) sind gar 1 Mio Erbschaftsvermoegen steuerfrei.
 
 In Katalonien koennte eine Niessbrauchskonstellation bei hoeherwertigen Immobilien in Frage kommen und wenn nicht an den Ehegatten, sondern die Kinder vererbt wuerde.
 
 Aktuelles 18.4.2025 aus der spanischen Rechtsprechung zum Niessbrauchsrecht. In diesem Urteil wurde eine andere interessante Anwendung des Niessbrauchsrechts und Steuerersparnis verhandelt.
 Ein Kind hatte das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie in Barcelona an einen Immobilienmakler verkauft und im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass die Verkäuferin bei Tod deren Mutter und damit Erloeschung des lebenslangen Niessbrauchs die Grunderwerbssteuer zu zahlen haette. Da die Grunderwerbssteuer 209846,60 Euro betrug, kam es zum Rechtsstreit und das Kind hatte die Vertragsklausel angefochten, mit dem Ziel, dass der Käufer des wirtschaftlichen Eigentums und schliesslich Volleigentuemer der Immobilie nach dem Erloeschen des Niessbrauchsrechts, auch die Grunderwerbsteuer zu zahlen haette.

Das Kind bekam Recht und die Gerichte in beiden Instanzen in Barcelona erklaerten die Vertragsklausel als nicht ausgewogen fuer rechtlich nichtig und wirksam.
 
 TIPP: Der Verkauf des wirtschaftlichen Eigentums, sprich einer Immobilie mit einer Niessbrauchslast kann wirtschaftlich und steuerlich interessant sein, wenn der Vertrag von Beginn richtig gestaltet wird.



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