Erfahrungen mit Valurium Ltd. und Aktien der Curve Energy Corp.? Öffentliches Angebot wohl ohne Prospekt

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hegt den Verdacht, dass die Valurium Ltd. in Deutschland Aktien der Curve Energy Corp. vorbörslich und unaufgefordert anbietet, ohne zuvor einen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt veröffentlicht zu haben. Dieser Verdacht ist schwerwiegend, denn die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung und § 14 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) stellt klare Anforderungen.



Inhalt

  1. Aktuell: BaFin warnt vor möglichem Rechtsverstoß
  2. Sie haben Aktien der Curve Energy Corp. von der Valurium Ltd. gekauft?
  3. So schützen Sie Ihre Rechte
  4. Warum jetzt handeln?
  5. Fazit
  6. Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
  7. Über unsere Kanzlei



Aktuell: BaFin warnt vor möglichem Rechtsverstoß

Hier erhalten Sie einen Überblick über den Kern des BaFin-Verdachts:

  • Verdacht auf Prospektverstoß: Die BaFin vermutet, dass Valurium Ltd.  Interessenten den Kauf von Curve Energy Corp.-Aktien anbietet, obwohl kein genehmigter Prospekt vorliegt.

  • Warnhinweis vom 20.05.2025: Ohne hinreichenden Verdacht veröffentlicht die BaFin keinen Warnhinweis - im Fall der Valurium Ltd. wird es nicht anders sein. Ein solcher Warnhinweis sollte allen Betroffenen ernsthafte Zweifel kommen lassen.

  • Rechtliche Grundlage: In Deutschland darf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren nur mit einem zuvor von der BaFin gebilligten Prospekt erfolgen. Ausnahmen greifen hier nicht.



Sie haben Aktien der Curve Energy Corp. von der Valurium Ltd. gekauft?

Erfahren Sie, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bei einem Formfehler ohne Prospekt drohen:

  1. Haftung und Bußgelder: Anbieter und Emittenten haften für die Nichtveröffentlichung eines Prospekts. Bußgelder können bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes betragen – bis zum Doppelten des erlangten Vorteils.

  2. Anlegerschutz: Ohne geprüften Prospekt fehlen wesentliche Informationen zu Emittentin, Geschäftsmodell und Risiken. Die hier möglicherweise nicht erfüllten Vorschriften bezwecken vor allem Ihren Schutz als Anleger.

  3. Was nun? Falls Sie entsprechende Aktienangebote angenommen haben, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht beraten lassen.


Aktuell: Ich betreue bereits Mandaten in vergleichbaren Fällen - kontaktieren Sie mich, falls auch Sie anwaltliche Unterstützung suchen!




So schützen Sie Ihre Rechte

Das sind meine konkreten Handlungsempfehlungen für betroffene Anleger:

  1. Verdachtsunterlagen sichern: Speichern Sie sämtliche E-Mails, Angebotsunterlagen und Zahlungsbelege.

  2. Prospekt-Check: Nutzen Sie die BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“, um zu prüfen, ob ein genehmigter Prospekt existiert.

  3. Rechtsberatung holen: Lassen Sie Ihre Unterlagen umgehend von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Kapitalmarktrecht prüfen.

  4. Meldung an die BaFin: Reichen Sie konkrete Hinweise bei der BaFin-Hinweisgeberstelle ein und lassen Sie prüfen, ob eine Strafanzeige infrage kommt.



Warum jetzt handeln?

Die Zeit ist entscheidend – so wahren Sie Ihre Ansprüche.

  • Fristen beachten: Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche verjähren – eine zeitnahe Prüfung sichert Ihre Rechtsposition.

  • Kompetente Unterstützung: Ich begleite Sie von der Analyse bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  • Machen Sie idealerweise von meiner kostenfreien Ersteinschätzung Gebrauch, um sich ein erstes Bild Ihrer rechtlichen Ausgangslage zu verschaffen



Fazit

Der Verdacht der BaFin gegen Curve Energy Corp.-Akienangebote der Valurium Ltd. verdeutlicht, wie wichtig die Prospektpflicht für Ihren Anlegerschutz ist. Fehlt ein genehmigter Prospekt, stehen Sie als Anlegerin und Anleger ohne notwendige Informationen da. 

Sichern Sie jetzt Ihre Rechte: Lassen Sie Ihre Unterlagen prüfen, lassen Sie sich rechtlich beraten und ergreifen Sie aktiv Maßnahmen, um mögliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Ich stehe Ihnen dabei tatkräftig als zertifizierter Experte im Kapitalmarktrecht zur Seite.



Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung

Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.

Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen

Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.



Über unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.

Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.



Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.

Foto(s): C. Kurdum


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