Erfolg für Media Kanzlei – Löschung TÜV-Siegel

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Unsere Mandantin, welche über Amazon Fitnessprodukte verkauft, stellte fest, dass die Antragsgegnerin die gleichen Fitness-Produkte auf der Plattform anbietet und mit einem TÜV-Siegel wirbt. Die Fundstelle, anhand welcher Kriterien diese TÜV-Prüfung erfolgte, wurde aber nicht angegeben.

Wettbewerbswidriges Verhalten durch Antragsgegnerin

Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein (BGH, Urteil vom 16. 7. 2009 – I ZR 50/07). Man konnte auf der Angebotsseite der Antragsgegnerin bei Amazon solch einen Hinweis an keiner Stelle finden.

Der Verbraucher erkannt zwar, dass das angebotene Produkt TÜV-geprüft wurde, aber nicht, welche Kriterien hier erfüllt werden mussten.

TÜV-Siegel muss entfernt werden – Media Kanzlei setzt Löschung durch

Das Prüfsiegel „TÜV SÜD“ wurde vom Angebot der Antragsgegnerin auf Amazon entfernt. Ihr wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit einem Prüfsiegel des „TÜV Süd“ zu werben, ohne anzugeben, wie die dem Hinweis zugrunde liegenden Informationen zu erhalten sind. Es droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR – ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

In Sachen Wettbewerbsrecht sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite

Wenn Sie Hilfe im Wettbewerbsrecht benötigen, kontaktieren Sie bitte die Rechtsanwälte /-innen der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg. Sie sind unter anderem auf Wettbewerbsrecht spezialisiert und sind Ihnen gerne behilflich.


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