Erfolg gegen SCHUFA Holding AG & EURONORD Inkasso GmbH & Co.KG

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Für die Geschäftsführerin mehrerer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) setzte die auf SCHUFA-Recht spezialisierte Bankrechtsanwältin Dr. Ina Becker erfolgreich die Löschung einer „Inkassoanfrage“ gegen die EURONORD Inkasso GmbH & Co.KG und SCHUFA Holding AG durch.

Streitigkeit über bestrittene Forderung von 339,53 Euro

Der Inkassoanfrage bei dem bundesweit größten Kreditinformationssystem lag eine Streitigkeit über eine bestrittene Forderung eines Dienstleisters in Höhe von 339,53 Euro zugrunde, die seitens der EURONORD Inkasso GmbH & Co.KG beigetrieben werden sollte. Die Mandantin der Kanzlei Dr. Becker hatte die Berechtigung der Forderung stets dem Grunde und der Höhe nach abgelehnt.

Inkassoanfrage zu Bagatellforderung sorgt für Scorewertabsturz & Bonitätsverlust bei Geschäftsführerin & deren GmbH

Allein der Umstand, dass die Anfrage zum Inkasso bei der SCHUFA seitens der Inkassofirma erfolgte, sorgte dafür, dass der zu der Geschäftsführerin als natürlicher Person berechnete mathematisch-statistische allgemeine SCHUFA-Scorewert von rund 99,5% auf 77,79% abstürzte.

Des Weiteren wurde die Bonität sämtlicher Kapitalgesellschaften, zu denen die Mandantin als Geschäftsführerin eingesetzt war, beeinträchtigt. Dies hat den Hintergrund, dass Anfragen bei der SCHUFA „zu der hinter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft stehenden natürlichen Person“ erfolgen. Ist die Kreditwürdigkeit des Unternehmensleiters als Risikoträger auf der Führungsebene einer GmbH beeinträchtigt, ist gleichzeitig deren Firmenbonität verschlechtert.

Beauftragung Dr. Becker & Tätigkeit gegenüber SCHUFA & EURONORD

Wegen des dringenden Handlungsbedarfes wurde die Hamburger Bankrechtsanwältin Dr. Becker mandatiert. Diese schrieb unverzüglich sowohl die SCHUFA als auch die EURONORD an und machte erfolgreich Unterlassungs- sowie Beseitigungsansprüche für ihre Mandantin geltend.

Bestätigung der Löschung der Inkassoanfrage seitens der SCHUFA & Erholung aller Scorewerte

Die SCHUFA Holding AG bestätigte die erfolgte Löschung fristgerecht wie folgt:

„Wir haben eine individuelle Prüfung des berechtigten Interesses zu der Anfrage der

EURONORD Inkasso GmbH & Co. KG vom 07.10.2024 für Ihre Mandantschaft durchgeführt.

Das Unternehmen konnte uns bislang das berechtigte Interesse nicht nachweisen. Wir

gehen davon aus, dass der Dokumentationszweck für die hier in Rede stehende Anfrage

erfüllt ist und haben diese nunmehr im SCHUFA-Datenbestand gelöscht.“

Aufgrund der Löschung erholten sich im direkten zeitlichen Zusammenhang sämtliche Scorewerte der Mandantin, die die SCHUFA auch branchenspezifisch berechnet. SCHUFA-Expertin Dr. Becker hatte zudem vorsorglich weitere Anträge bei dem Kreditinformationssystem zur Optimierung des Datenbestands der Geschäftsführerin eingereicht, denen die SCHUFA ebenfalls stattgab.  

Vergleich mit der EURONORD Inkasso GmbH & Co.KG über Zahlung von 170,00 Euro

Nach der erfolgreichen SCHUFA-Löschung verhandelte Dr. Becker weiter mit der Inkassofirma, mit der schließlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage ein Vergleich über eine Zahlung der Mandantin in Höhe von 170,00 Euro geschlossen wurde.

Hiermit wurde die Rechtsstreitigkeit insgesamt zur vollsten Zufriedenheit der betroffenen Geschäftsführerin erledigt. Wie die Angelegenheit zeigt, lohnt es sich vor allem für Unternehmensleiter, die eigene SCHUFA stetig im Blick zu behalten und bei Unklarheiten oder Problemen einen spezialisierten Rechtsanwalt zu mandatieren. 

S. hierzu auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/erfolgreiche-schufa-bereinigungen-fuer-unternehmer-teil-1-208261.html

und

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erfolgreiche-schufa-bereinigungen-fuer-unternehmer-teil-2-208319.html

Autorin: Rechtsanwältin Dr. Ina Becker hat eine Dissertation zum Melde- und Auskunftsverfahren sowie Scoring der SCHUFA verfasst. Mit ihrer Hamburger Bankrechtskanzlei unterstützt seit mehr als 25 Jahren bundesweit Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen der Kreditwürdigkeit.  

Foto(s): Rechtsanwältin Dr. Ina Becker


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