Erfolgreiche Klagen im VW-Abgasskandal – BGH OLG und Landgerichte gegen VW – Anwalt klärt auf

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Neues zum VW-Abgasskandal

Update:

Zwischenzeitlich sind alle Oberlandesgerichte in NRW auf der Seite der Abgasskandal Geschädigten. Alle Oberlandesgerichte haben die Urteile der Landgerichte bestätigt, weil Volkswagen seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig schädigte. Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz und Fahrzeugrückgabe waren noch nie so hoch.

Auch viele andere Oberlandesgerichte wie in Karlsruhe sind auf der Seite der Autokäufer. Die Karlsruher OLG Richter halten in dem Berufungsverfahren, für das der Termin anberaumt wurde (13 U 142/18), Schadensersatzansprüche eines VW-Kunden für begründet. Zuvor hatte das Landgericht Offenburg VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Dem will das OLG Karlsruhe folgen.

Abschließend ist selbst der Bundesgerichtshof auf der Seite der Autokäufer (BGH, Hinweisbeschluss vom 22.02.2019 – Aktenzeichen: VIII ZR 225/17).

Der BGH befasste sich zwar nicht mit einer Herstellerklage. Allerdings stellte er klar fest, dass die illegale Abschaltvorrichtung – trotz eines Software Updates – einen erheblichen Sachmangel darstellt. Dies ist eine klare Signalwirkung auch für die Annahme eines Schadens gem. § 826 BGB.

Es sind bereits hunderte Urteile zugunsten der Autokäufer ergangen! Der ADAC hat hierüber eine schöne Rechtsprechungsübersicht aufgestellt, die im Internet zu finden ist.

Selbst wenn der Autokäufer das Software Update installierte, kann er weiterhin gegen Volkswagen & Co. vorgehen, hat jüngst das OLG Köln entschieden (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.03.2018 – Aktenzeichen: 18 U 134/17).

Auch im Jahr 2019 können Sie noch gegen Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, Porsche oder Mercedes klagen!

Zögern Sie daher nicht und kontaktieren uns für eine kostenfreie Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir sind als Anwaltskanzlei auf den Abgasskandal spezialisiert und haben bereits zahlreichen Geschädigten zu ihrem Recht verholfen.

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Das Landgericht Regensburg hat zum VW-Abgasskandal eine bemerkenswerte Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen.

Ein vom VW-Abgasskandal betroffener Pkw-Käufer kann die Lieferung eines neuen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangen, ohne Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen. Der Kläger habe im Gegenzug nur seinen vom Abgasskandal betroffenen Seat Alhambra zurückzugeben (LG Regensburg, Urteil vom Az.: 7 O 967/16, noch nicht rechtskräftig).

Das LG Regensburg stellte fest, dass das manipulierte Fahrzeug mangelhaft ist. Ein Käufer eines solchen Fahrzeugs muss nicht erwarten, dass in dem Fahrzeug eine Software verbaut ist, die den Schadstoffausstoß auf dem Rollenprüfstand optimiert.

Anschließend wird ausgeführt:

„Der Mangel des Fahrzeugs gibt dem Kläger gem. § 437 Nr. 1 BGB das Recht, Nacherfüllung zu verlangen, wobei er grundsätzlich frei wählen kann, ob er die Beseitigung des Mangels oder – wie hier – die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt.“

Positiv aber auch konsequent ist so dann, dass der Käufer nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die bisherige Laufleistung an den Verkäufer zahlen muss.

Das Gericht führt hierzu aus:

„Nutzungsersatz nach §§ 439 Abs. 4, 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB schuldet der Kläger nicht, weil es sich bei dem streitgegenständlichen Kaufvertrag um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 Abs. 1 BGB handelt. Auf solche Verträge ist § 439 Abs. 4 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen weder herauszugeben sind noch deren Wert zu ersetzen ist (§ 474 Abs. 5 S. 1 BGB).“

Diese Besonderheit ergibt sich aus dem Klagebegehren, da keine Rückabwicklung, sondern eine Neulieferung begehrt wurde.

Über eine Rückabwicklung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Kaufvertrages entschied das Landgericht Braunschweig zugunsten des Käufers (LG Braunschweig, Urteil v. 12.10.16 – Az.: 4 O 202/16).

Es argumentierte:

„Eine in einem Pkw installierte Software zur Beeinflussung der Schadstoffemissionen im Testbetrieb stellt einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar.“

Einige Klagen von betroffenen PKW-Käufern auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wurden jedoch auch abgewiesen. Das Landgericht Bochum verneinte beispielsweise das Vorliegen eines erheblichen Mangels.

Diese unterschiedliche Rechtsprechung zum Thema VW-Abgasskandal dürfte früher oder später zu einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs führen.

Des Weiteren kann eine weitere Argumentation bemüht werden, um ggf. erfolgreich eine Neulieferung aus der aktuellen Serienproduktion oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen:

Grundlage für die o. g. Forderungen kann neben einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung auch der Verstoß gegen europäische Zulassungsregeln sein. Aus unserer Sicht hätten die Skandalautos nicht zugelassen werden dürfen und müssten daher sofort aus dem Verkehr gezogen werden. VW habe jeweils fälschlich versichert, dass die Autos den Zulassungsregeln entsprächen. Wie das gegen die Bundesrepublik eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zeige, sehe das auch die EU-Kommission ähnlich.

Sofern Sie auch ein Fahrzeug erworben haben, welches vom VW-Abgasskandal betroffen ist, laden wir Sie zu einer Kontaktaufnahme ein.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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