Ermittlungen gegen Mitsubishi im Manipulationsskandal

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Bislang waren vor allen Dingen deutsche Autobauer vom Dieselskandal betroffen.

Nun rückt auch Mitsubishi wegen des Verdachts der Abgasmanipulation in den Fokus.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte 21. Januar 2020 bundesweit Geschäftsräume des japanischen Autobauers und anderer Unternehmen im Zusammenhang mit dem Einbau illegaler Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren.

Wie auch bei den bekannten Fällen des Volkswagen Konzerns, besteht der Verdacht, dass das Fahrzeug erkennt, ob es sich im Prüfstandmodus befindet und die Abgase dann reduziert werden. Im Normalbetrieb erhöht sich dann der Ausstoß wieder.

Ob Mitsubishi tatsächlich betroffen ist, ist durch die Ermittlungen noch nicht belegt. Ohne Anhaltspunkte und ohne einen Anfangsverdacht, werden allerdings auch keine Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft aufgenommen.

Da es bereits unzählige Gerichtsentscheidungen gegen die Volkswagen AG bei einem gleichlautenden Vorwurf gibt, wäre dieser Anspruch dann auch gegenüber Mitsubishi durchsetzbar.

Die Oberlandesgerichte in Deutschland sind sich bei derartigen Konstellationen einig: Der Autohersteller haftet wegen arglistiger Täuschung. Auch der Bundesgerichtshof sieht in unzulässigen Abschalteinrichtungen einen Mangel.

Die Kanzlei Poppelbaum & Geigenmüller vertritt mehrere hundert Geschädigte und konnte bereits zahlreiche gerichtliche Erfolge gegen die Autobauer erringen.

Sie fahren einen Pkw von Mitsubishi oder einem anderen Hersteller und wollen wissen, ob auch Ihnen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zustehen?

Gerne können Sie dazu per Mail, per Telefon oder über das Formular unserer Webseite Kontakt mit uns aufnehmen. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine kostenlose und schriftliche Ersteinschätzung.



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