Ermittlungsverfahren: Steuerhinterziehung als Verkäufer und durch Handel bei Ebay und Amazon- Hilfe vom Fachanwalt!

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Seit längerem sind private Verkäufer auf Internetplattformen im Visier der Steuerfahndung. Vorgeworfen wird dann die Hinterziehung der vermeintlich bestehenden Umsatzsteuer und natürlich der Einkommenssteuer.

Die hierfür gebildeten Spezialabteilungen setzen auf gut ausgebildete Fahnder und Prüfer. Diese nutzen dabei extra entwickelte Software, deren bekannteste Xpider ist. Gleichfalls werden die großen Anbieter gezwungen, die privaten Nutzerdaten an die Behörden herauszugeben.

Zwar gilt, dass privaten Verkäufe generell steuerfrei sind, jedoch sind die Finanzämter sehr schnell mit der Etikettierung als unternehmerische Tätigkeit.

Werden im Jahr Erlöse von mehr als 17.500,- € erzielt oder mehr als 30 Stück im Monat, ist sofort das Interesse der Fahndung geweckt. Dies gilt besonders dem Verkauf von Schmuck, Antiquitäten, Münzen u.ä. Werden diese innerhalb eines Jahres weiterverkauft, gilt der Erlös als Spekulationsgewinn. Dann besteht nur ein Freibetrag von 600,-.

Falls Sie in diese Fälle für Sie zutreffen, kann die Umsatzsteuer immer noch vermieden werden. Die Anmeldung als Kleinunternehmer dürfen im ersten Jahr der Tätigkeit 17.500 € Erlös und in den Folgejahren 50.000,- erzielt werden.

Sollte schon ein Verfahren eingeleitet sein, empfiehlt sich die schnellstmögliche Vertretung durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn die möglichen Strafen und Folgen können gravierend sein.

Als strafrechtliche Sanktionen kommen Geld- oder Haftstrafen bis zu fünf, in schweren Fällen auch zehn Jahren in Betracht. Die genaue Höhe ist abhängig vom angenommenen Schaden und der Dauer und Intensität der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO.

Als Nebenstrafe kommt die Einziehung des behaupteten Schadens in Betracht. Um dieses abzusichern, kann es schon während des Ermittlungsverfahrens zu Kontopfändungen und Beschlagnahmungen von Vermögensgegenständen kommen.

Betreiben Sie ein Gewerbe, kann die dafür notwendige Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden. Gleiches gilt die Geeignetheit als Geschäftsführer.

Im davon zu trennenden steuerrechtlichen Verfahren kommt eine Rückzahlung der gesamten Steuersumme samt einer Verzinsung von 6 % pro Jahr und Säumniszuschlägen in Betracht.

Welcher Verteidigungsansatz genau zu wählen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Meist kann aber die Vermutung der unternehmerischen Tätigkeit widerlegt werden, gleiches gilt fast immer für die behauptete Höhe der Steuerhinterziehung.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 300  Wirtschaftsstrafverfahren und hat bisher bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnte durch entsprechende Zahlungsvereinbarungen das wirtschaftliche Überleben der Betroffenen gesichert werden. 

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung steht einer erfolgreichen Verteidigung nicht entgegen.

Die anwaltliche Ersteinschätzung des Sachverhalts ist kostenlos und begründet für Sie keinerlei Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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