Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Betreiber von Shisha- Bars- Rat vom Fachanwalt!

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Immer wieder sind Shisha- Bars Ziel der Razzien von Zoll und Steuerfahndung. Fast immer lautet der Vorwurf Hinterziehung der Tabaksteuer. Diese ist die zweithöchste Verbrauchssteuer und bringt dem Staatshaushalt jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge. Nicht umsonst gilt sie daher als "Hochsteuer" und erklärt den Verfolgungseifer der Ermittlungsbehörden. Ca. 138 € je Kilogramm beträgt der Kleinverkaufspreis bei Wasserpfeifentabak. Etwa 24 % davon macht die Steuer aus. Aus Sicht der Behörden lohnt sich also ein Tricksen.

Shisha- Tabak ist eine Tabakware im Sinne des Tabaksteuergesetz. Auf die konkrete  Zusammensetzung oder Vermischung kommt es dabei nicht an. Im Sinne des Gesetzes ist nur entscheidend, dass er ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen geeignet ist.

Wer also gänzlich unversteuerten Tabak verkauft, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Bei geringen Mengen enden diese Verfahren meist mit einer Geldstrafe von 500 bis 1000 €. Bei größeren Funden können aber auch Haftstrafen im Raum stehen. Die einschneidendste Folge ist aber, dass die angefallenen Steuern nachbezahlt werden müssen.

Wird der Tabak durch das Beimischen von anderen Stoffen, etwa Melasse oder Glycerin, verändert, hat dies ebenfalls steuerrechtliche Folgen. Es entsteht ein neues Produkt und damit wird wieder die Tabaksteuer fällig. Der Verkauf dieser "gestreckten" Ware ist somit Steuerhinterziehung.

Der Betreiber der Bar verkauft seinen Tabak auch nicht ohne Preisaufschlag an seine Kunden weiter. Durch die neue Portionieren in Sisha- Köpfe entsteht ein neues Preisvolumen und damit auch eine neue Steuerhöhe. Der Tabak wird nämlich teurer verkauft als auf dem Steuerzeichen der Großpackung angegeben. Daher besteht eine Verpflichtung für eine unverzügliche Steuererklärung und Abgabe der Steuer.

Sind Zoll oder Steuerfahndung bei einer Razzia oder Betriebsprüfung der Auffassung, dass die oben genannten Tatbestände erfüllt sind, wird ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Allein wegen der drohenden Nachzahlungen samt Zinsen sollte jetzt ein spezialisierter Verteidiger beauftragt werden. Die Behörden gehen immer davon aus, dass der Betreiber einer Shisha- Bar über das nötige Wissen verfügt, um ein vorsätzliches Handeln zu bejahen. Es gibt aber vielfältige Möglichkeiten den Sachverhalt so darzustellen, dass eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreicht wird. Dieses ist aber eine Frage des konkreten Einzelfalls und kann abstrakt in diesem Artikel nicht abschliessend dargestellt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und außerdem Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. In seinem Mitarbeiterstab finden sich neben gestandenen Strafverteidigern auch  erfolgreiche Betriebswirte. Er verfügt damit über das notwendige juristische und betriebswirtschaftliche Wissen sowie die praktische jahrelange Erfahrung, um Ihre Interessen optimal zu verteidigen. Rechtsanwalt Junge hat schon in unzähligen Wirtschaftsstrafverfahren bundesweit die Interessen seiner Mandanten erfolgreich verteidigt und vor allem eine Vielzahl von Verfahren zur Einstellung gebracht. Selbst bei Verurteilungen konnte durch entspechende Stundungs- und Zahlungsvereinbarungen die finanzielle  Zukunft der Betroffenen gesichert werden. .

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Diese befindet sich in Berlin- Charlottenburg, direkt am Kurfürstendamm. Eine Zweigstelle ist außerdem in Cottbus. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung. 


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